Wenn Obstzweige über den Zaun hängen, darf ich in jedem Fall ernten?
Es ist ja nicht mein Grundstrück, sondern der Straßenraum, von dem ich bequem ohne Leiter pflücken kann.
2 Antworten
A) der baum steht auf deinem grund dann darfst du natürlich auch von öffenlichen flächen aus ernten, wenn du niemanden behinderst.
B) der baum gehört dir nicht, dann gehört dir auch nicht, was an ihm HÄNGT
Was runtergefallen ist, auf öffentlichem grund, oder auf dein grundstück, darfst du behalten.
Komm aber ja nicht auf die idee zu schütteln.
Komm aber ja nicht auf die idee zu schütteln.
Man wartet bis ein Sturm das erledigt ;-)
Lieben Gruß
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein, das darfst du nicht. Du darfst nur behalten, was in deinen Garten fällt. Das Fallobst. Was am Zweig hängt, gehört dem, dem der Zweig gehört und das bist nicht du.