Wenn man Namen von Personen im Internet schreibt die in einer Behörde arbeitet?

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Solange es sich hierbei um nicht öffentlich zugängliche Informationen handelt, ist es verboten. Niemand darf gegen seinen Willen in die Öffentlichkeit gezerrt werden.

Frau XY von der Familienhilfe Buxdehude hat ein Recht auf ein Privatleben. Solange ihr Name und ihre Position nicht auf der Behördenseite oder von ihr selbst preis gegeben im Internet steht, hat niemand das Recht diese Daten zu veröffentlichen.

Bei Ärzten sieht es wieder anders aus, da ihre Praxen i.d.R. öffentlich bekannt sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Denke viel nach.