Wenn man Ghusul gemacht hat, kann man dann direkt Beten ohne wieder Wuudu zu machen?

3 Antworten

Salam alaikum

Ghusl gilt als Wudu, wenn dieses Ghusl erforderlich war, um eine größere Unreinheit zu beseitigen, wie im Fall von Janabah oder nach der Menstruation oder Nifas

Bei bestimmten Angelegenheiten wo der Ghusl Pflicht ist reicht der ausreichende Ghusl und man kann damit beten

Und Dinge die nicht Pflicht sind so macht man den vollständigen Ghusl

Frieden. Ja, Ghusul reicht (4:43).


MarcoPolo59 
Beitragsersteller
 02.12.2023, 19:27

Salam Aleikum, danke sehr für ihre Antwort.

quraniclaw  02.12.2023, 19:46
@Tennis92927

Lüge, ich bin ein Folger von Abrahams Millat und zweitens ist meine Aussage korrekt und wurde mit einem Vers belegt.

Tennis92927  02.12.2023, 19:47
@quraniclaw

Also ich kann mich noch daran erinnern dass du ein Koranist bist

Was ist Abrahams Millat ?

quraniclaw  02.12.2023, 19:48
@Tennis92927

Das ist knapp 2 Jahre her. Ich stehe nicht mehr zu vielen Dingen die ich vorher gesagt habe.

Tennis92927  02.12.2023, 19:49
@quraniclaw

Okay, wenn das stimmen sollte dann nehme ich meine Aussage zurück

Aber meine Frage hast du noch nicht beantwortet

quraniclaw  02.12.2023, 19:50
@Tennis92927

Millat Ibrahim ist die Religion Abrahams. Das beinhaltet das Kontaktgebet, das Fasten im Ramadan, die Zakat und die Hadsch nach Mekka. Mohammed folgte Millat Ibrahim (16:123).

quraniclaw  02.12.2023, 19:53
@Tennis92927

Sie können als historische und linguistische Quellen dienlich sein. Für die Religion Islām sind sie unbedeutend, beziehungsweise stellen keine sekundär Quelle dar.

Tennis92927  02.12.2023, 20:02
@quraniclaw

Die Sunna des Propheten ist die zweite Quelle der islamischen Sharee'ah. Die Offenbarung kam auf den Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm) mit der Sunna herab, so wie sie auf ihn mit dem Qur'an herabkam.

unter den Gelehrten herrschte Einigkeit darüber, dass derjenige, der leugnet, dass die Sunna im Allgemeinen einen shar'i-Beweis darstellt, oder einen Hadith des Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm) ablehnt, obwohl er weiß, dass es sich um die Worte des Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm) handelt, ein Ungläubiger ist

Imam Is-haaq ibn Raahawayh (möge Allah ihm gnädig sein) sagte:

Wer auch immer einen Bericht vom Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) hört, den er als stichhaltig annimmt, und ihn dann ablehnt, und zwar nicht aus Verstellung (wenn er aufgrund einer Drohung keine andere Wahl hat), ist ein Ungläubiger.

As-Suyooti (möge Allah ihm gnädig sein) sagte: 

[...] derjenige, der leugnet, dass der Hadith des Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm) ein shar'i-Beweis ist - ob er nun einen Bericht leugnet, der von etwas spricht, das der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) gesagt oder getan hat, wenn dieser Hadith die in usool al-hadith festgelegten Bedingungen erfüllt - hat einen Akt des Unglaubens begangen [...]

Das heißt die Person ist kein Muslim mehr

Al-'Allaamah Ibn al-Wazeer (möge Allah ihm gnädig sein) sagte:

Wenn man den Hadith des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) ablehnt, obwohl man weiß, dass es sein Hadith ist, dann ist das offenkundiger Unglaube.

Die Sunna zu leugnen ist gleichbedeutend mit großer Unglaube, denn die Sunna erklärt den Quran und enthält die Regeln der Sharee'ah, die im Qur'an nicht erwähnt sind. Wer an den Quran glaubt, muss auch an die Sunna glauben

https://www.islamweb.net/en/fatwa/25570/denying-the-sunnah-is-major-disbelief

quraniclaw  02.12.2023, 21:17
@Tennis92927

Die Koraniten glauben nicht an Millat Ibrahim und es gibt auch nicht eine Gruppe von ihnen. Sie haben viele Splittergruppen.

Ja, es reicht dann aus. Übrigens: Selbst wenn mehrere Gründe für den Gusl vorliegen, reicht ein Gusl aus, um sie zu beseitigen. Du befindest dich dann wieder innerhalb der rituellen Reinheit.