Wenn man einen Leihvertrag schließen möchte, reicht es Besitzer zu sein oder muss man Eigentümer sein?

2 Antworten

§ 603 BGB sagt dazu:

Der Entleiher darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne die Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.

Wenn Dir also irgendwas zur Leihe überlassen ist, darfst Du es nicht an Dritte weitergeben.