Wenn man beispielsweise etwas bei jemanden vergessen hat, muss man es selbst abholen?

12 Antworten

Wenn man es wieder haben möchte muss man es abholen. Oder derjenige ist so nett und bringt es bei Gelegenheit vorbei. Oder er schickt es dir zu.

Entweder das oder man lernt, ohne diesen Gegenstand zu leben.

Ganz verrückte Idee: man ersetzt dem Anderen dessen Auslagen und lässt sich die Sache(n) zuschicken.


GandalphDW 
Beitragsersteller
 14.06.2021, 11:10

Beispielsweise wenn der jenige einen verwandten vorbeischickt da er es nicht selbst holen kann/will

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RobertLiebling  14.06.2021, 11:14
@GandalphDW

Auch das ist möglich. Der Eigentümer hat einen Herausgabeanspruch (§ 985 BGB). Den kann er selbst oder ein Bevollmächtigter geltend machen.

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GandalphDW 
Beitragsersteller
 14.06.2021, 11:18
@RobertLiebling

und wie hat diese vollmacht auszusehen? mündlich oder schriftlich?

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Ja klar. Es ist doch keiner Verantwortlich für deine Sachen. Je nach Beziehung meldet sich auch der andere und bringt es dir.


1Jacob  14.06.2021, 11:12

Kann man ja machen. Einfach bescheid sagen das jemand kommt und es holt.

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GandalphDW 
Beitragsersteller
 14.06.2021, 11:09

Beispielsweise wenn der jenige einen verwandten vorbeischickt da er es nicht selbst holen kann/will

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Wenn du es haben möchtest, ja.

Welche Alternative siehst du denn, es zurückzubekommen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

IdR ja. Warum sollte man dir dein Zeug hinterher tragen? Wenn die andere Person sehr nett ist, macht er / sie das vll, aber es wäre unverschämt davon auszugehen.


GandalphDW 
Beitragsersteller
 14.06.2021, 11:11

Beispielsweise wenn der jenige einen verwandten vorbeischickt da er es nicht selbst holen kann/will

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