Wenn man beispielsweise etwas bei jemanden vergessen hat, muss man es selbst abholen?
Die frage steht oben
Ich danke euch im voraus
12 Antworten
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Wenn man es wieder haben möchte muss man es abholen. Oder derjenige ist so nett und bringt es bei Gelegenheit vorbei. Oder er schickt es dir zu.
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Entweder das oder man lernt, ohne diesen Gegenstand zu leben.
Ganz verrückte Idee: man ersetzt dem Anderen dessen Auslagen und lässt sich die Sache(n) zuschicken.
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Auch das ist möglich. Der Eigentümer hat einen Herausgabeanspruch (§ 985 BGB). Den kann er selbst oder ein Bevollmächtigter geltend machen.
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und wie hat diese vollmacht auszusehen? mündlich oder schriftlich?
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Ja klar. Es ist doch keiner Verantwortlich für deine Sachen. Je nach Beziehung meldet sich auch der andere und bringt es dir.
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Beispielsweise wenn der jenige einen verwandten vorbeischickt da er es nicht selbst holen kann/will
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Wenn du es haben möchtest, ja.
Welche Alternative siehst du denn, es zurückzubekommen?
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IdR ja. Warum sollte man dir dein Zeug hinterher tragen? Wenn die andere Person sehr nett ist, macht er / sie das vll, aber es wäre unverschämt davon auszugehen.
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Beispielsweise wenn der jenige einen verwandten vorbeischickt da er es nicht selbst holen kann/will
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Beispielsweise wenn der jenige einen verwandten vorbeischickt da er es nicht selbst holen kann/will