Wenn man 450€ oder 200€ so im Monat für einen Schülerjob bekommt, wird das Unterhaltsvorschutzgeld abgezogen?
Hallo ich habe eine Frage und zwar ich möchte einen Schülerjob bald anfangen um mein eigenes Geld zu verdienen.Vielleicht werde ich 450€ bekommen oder 200€ keine Ahnung wie genau ich etwas bekomme aber das ist mir unwichtig.Meine Frage ist ab welchen Betrag darf man arbeiten als Schüler ohne das das Unterhaltsvorschutz Geld abgezogen wird.
2 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass Unterhaltsvorschuss gemeint ist.
Solange eine allgemeinbildende Schule besucht wird, wird Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit sowie Vermögen nicht angerechnet, auf die Höhe des Einkommens kommt es dabei nicht an (Paragraph 2 Abs. 4 UVG).
Nein, weil es kein Einkommen ist was du regelmäßig bekommst.
Schon allein deswegen. Wie du geschrieben hast handelt es sich um ein Schülerjob bzw. Ferialjob. Und da kommt das Finanzamt nicht drauf
Dankeschön weil meine Mutter ist eine Alleinerziehende und sie bekommt halt das Vorschutzgeld deswegen