Wenn jemand EM-Rente hat muss er warten bis zur Regelaltersrente und kann dann hinzuverdienen, wenn er vorher verdient bekommt er die niedrigere Altersrente?
Ein EM Rentner muss zuerst warten bis die EM Rente in Altersrente umgewandelt ist. Ansonsten könnte er ja gar nicht leben und wäre auf Grundsicherung angewiesen. Danach. nach der Umwandlung der EM Rente kann er dann arbeiten und unbegrenzt hinzuverdienen.
Aber er kann nicht einfach mit 60 arbeiten und mit 63 dann weiterarbeiten, weil dann seine EM Rente kaputt geht und auch nicht in Regelaltersrente umgewandelt wird.
Vorsicht: Falle sage ich da nur, was sich die Bundesregierung ausgedacht hat. Was sind 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung oder auch 10,6% mehr. Wenn es danach 50 bis 60% weniger Rente gibt.
Es stimmt für einen EM Rentner eben nicht, dass er, je später dass er in Rente geht mehr Rente bekommt. Nein, er bekommt weniger. Vielleicht statt 1000€ Rente nur noch 500€ Rente. Dann müsste er bis 100 arbeiten, also bis zum Tod und braucht dann keine Rente mehr.
Prämie für Rentner die länger Arbeiten
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, soll mit einem höheren Nettoeinkommen belohnt werden. Dafür will die Regierung den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung streichen und dem Arbeitnehmer auszahlen. Das sind derzeit 1,3 Prozent vom Bruttogehalt. Zudem können die Arbeitgeberbeiträge zur Rente – stolze 9,3 Prozent vom Brutto – direkt ausgezahlt werden. Ansonsten erhöhen sie als freiwillige Beiträge die späteren Rentenansprüche. Das bedeutet: Arbeitende Senioren könnten bis zu 10,6 Prozentpunkte weniger Abzüge vom Bruttolohn haben. Die Arbeitnehmerbeiträge erhöhen unverändert weiter die persönlichen Rentenansprüche.
Wer länger arbeitet, erhöht nicht nur durch die zusätzlichen Beiträge, sondern auch durch den Aufschub seine späteren monatlichen Rentenansprüche. Jeder Monat, in dem die Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird, erhöht die späteren Rentenzahlungen um 0,5 Prozent, also sechs Prozent mehr Rente mit jedem Jahr Aufschub, heißt es von der Rentenversicherung.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du verwechselt da so einiges.
EM-Rente gibt es nur, wenn du nicht mehr arbeiten gehen kannst. Ergo kannst du auch nichts dazu verdienen, denn dann kannst du ja arbeiten.
Ja, wer Altersrente bezieht, der kann weiter arbeiten und braucht hieraus keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zu zahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/okieh56/1544643282245_nmmslarge__3133_1079_577_577_302946b43e5234d36256affc2a70dc56.jpg?v=1544643282000)
Du bringst da einiges durcheinander.
Wer eine EM-Rente bekommt, kann nur bedingt hinzu verdienen, weil sein Restleistungsvermögen unter 3 Std. täglich beträgt. Eine Kürzung der EM-Rente nimmt er nur dann in Kauf, wenn er mehr als 18.558,75 € im Jahr (2024) dazu verdient. Das ist bei unter 3 Std. täglicher Arbeitszeit schwierig.
Bei der Berechnung der EM-Rente gibt es eine Zurechnungszeit (die Zeit zwischen Eintritt der EM und dem Regelrentenalter), die mit dem persönliche Durchschnitt bewertet wird. Die daraus berechneten Entgeltpunkte werden zu den vorher erworbenen Entgeltpunkten addiert und mit dem Zugangsfaktor multipliziert. Die so berechneten PEP (persönliche Entgeltpunke) sind geschützt.
Durch diese Besitzstandsregelung kann eine spätere Altersrente nicht geringer ausfallen als die vorherige EM-Rente, denn die PEP bleiben erhalten. Spätestens bei Erreichen des Regelrentenalters wird die EM-Rente in eine Altersrente umgewandelt. Wer danach noch oder wieder arbeitet und auf die Beitragsfreiheit verzichtet, bekommt jeweils zum 01.07. des Folgejahres eine Rentenerhöhung entsprechend der zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte - einschließlich dem Zuschlag von 0,5% für jeden Monat nach dem Regelrentenalter.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/okieh56/1544643282245_nmmslarge__3133_1079_577_577_302946b43e5234d36256affc2a70dc56.jpg?v=1544643282000)
Selbst wenn die EM-Rente zeitweilig wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze gekürzt wird, bleiben die PEP bestehen. Die Rente wird nicht neu berechnet, sondern lediglich gekürzt. Das hat keinen Einfluss auf die Entgeltpunkte, die der Berechnung der Rente zugrunde liegen, denn nicht die Entgeltpunkte werden gekürzt, sondern lediglich der Zahlbetrag der Rente.
Was die 3 Std. täglich angeht, gebe ich dir recht - das prüft keiner - schon gar nicht bei Selbständigkeit.
Bei einem Einkommen über der Grenze wird allerdings geprüft, ob die EM-Rente überhaupt noch gerechtfertigt ist - also ob das Resteleistungsvermögen wirklich noch unter 3 Std. täglich liegt.
Schwierig aber nicht unmöglich. Ich habe mit einer Dame von der Rentenversicherung gesprochen, die sagte mir, dass überhaupt keine Zeit da ist das zu überprüfen ob einer mehr als 3 Std. arbeitet oder nicht. Beis Selbständigkeit lässt sich das ohnehin nicht überprüfen.
Es wird nur der Verdienst überprüft - mehr nicht, weil kein Personal da ist das zu überprüfen. Wer soll das machen?
Dann arbeitet er halt und verdient 35000€ im Jahr und dann muss er auf Teilzeit umsteigen, weil die Rente gekürzt wird.
Durch diese Besitzstandsregelung kann eine spätere Altersrente nicht geringer ausfallen als die vorherige EM-Rente, denn die PEP bleiben erhalten.
Wenn der EM Rentner aber mehr als 3 Stunden gearbeitet hat, bzw als Beispiel 35000€ /Jahr verdient hat, dann bin ich mir halt nicht sicher, ob diese Besitzstandregelung noch Gültigkeit hat.
Bist du dir zu 100% sicher, dass diese Regelung auch Gültigkeit hat wenn während der EM Rente die 18555€/ Jahr überschritten werden?