Wenn ich vorhabe meine Arbeit aufzugeben um meine Mutter zu pflegen kann dann das Amt mir das Arbeit
Ich habe vor meine Arbeit zu kündigen um meine Mutter zu pflegen kann dann ALG gestrichen werden oder eine Sperrfrist verhängt werden weil ich selbst gekündigt habe damit meine Mutter in kein Pflegeheim muß?
3 Antworten
Nach dem Pflegezeitgesetzt besteht die Möglichkeit, sich vom Arbeitgeber für maximal sechs Monate unbezahlt beurlauben zu lassen. Der Arbeitnehmer hat dann wie Schwangere einen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss mindestenes 16 Mitarbeiter haben. Geplant ist eine Verlängerung auf 2 Jahre in Teizeitarbeit.
Wenn du kündigst, stehst du den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. So hast du, zusätzlich zur Sperrfreist, keinen Anspruch auf ALG I oder II. Die Lösung dürfte für dich vermutlich problematisch werden.
Möglicherweise gibt es für dich aber Alternativen, wie eine Kombination aus Tagespflege und Ambulanter Dienst. Darüber kannst du dich bei einem Pflegestützpunkt beraten lassen.
Gehe bitte ins Hartz-IV-Forum und belese Dich da. Unabhängig davon ob Du nun Hartz-IV bist oder nicht. Dort werden die neuesten Berliner Ergüsse veröffentlicht. Also Gesetze,. Bestimmungen, Verordnungen, Erlasse und was sie sich alles so einfallen lassen.
Auf alle Fälle mache Dich erst schlau. Ob es schon durch ist wegen einer Antragstellung weiß ich nicht. Bin nicht betroffen. Aber wenn ist der Antrag vorher zu stellen in der Regel.
vorher erkundigen und dann handeln.
der arbeitgeber kann - muss dich freistellen um dein mutter zu pflegen bzw. eine bestimmte zeit....
die pflegekasse bei der krankenkasse deiner mutter berät dich ....