Wenn ich Kirchlich Heiraten möchten muss ich dan nachträglich Kirchensteuer bezahlen?
Mein Patner ist evangelisch und zahlt Kirchensteuer, ich bin dies nicht und zahle keine Kirchensteuer. Wenn wir Kirchlich Heiraten möchten muss ich dan nachträglich Kirchsteuerzahlen? (und wie lange nachträlich?)
6 Antworten
Wenn sie bereits durch Geburt oder sonst vorher Mitglied waren und ausgestiegen sind, dann müssen sie nachzahlen.
Für eine Trauung entfallen dann zusätzlich nochmals 500-1300€ in Bar an den Pfarrer. Je nach Kirchen Größe. Für Chor und Musik entfallen weitere Spenden evtl.
Hier einmal generell zur Kirchensteuer und sonstige Beträge die die Kirche bei Wiedereintritt verlangen wird:
Kirchensteuer müssen auch Rentner und Arbeitslose zahlen. Sobald Einkommen da ist, erhebt der Staat Steuern. Diese gelten als Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer. In Bayern und Badem-Würtemberg sind es 8%. Im Rest Deutschlands 9%. Auch wenn Sie hier Rente beziehen und auch bei einem Wohnort im Ausland!
Auf Kapitalerträge (Zinsen, Wertpapiere, Aktien, Fons) fallen die selben Gebühren an. Das gilt auch für Bausparer, oder private Rentenvorsorge seit 2009!
Auf Grundstücke oder sonstiges Land entfallen 10%.
Einzig eine der zehn anerkannten Religionsgemeinschaften erhebt keine Steuern. Das sind nur Zeugen Jehovas. In ihrem Fall ist hier eine Kirchliche Trauung ebenfalls kostenlos! Sie trauen aber niemals Gleichgeschlechtliche Paare.
Unter Umständen und außergewöhnlichen Belastung können sie die Aussetzung der Kirchensteuerpflicht beantragen! Dann zahlt diese der Staat für sie. Aber wenn sie Rente oder Einkommen erhalten, ist das sehr unwahrscheinlich!
Bei Erbbaren Vermögen könnte die Kirche ihre aktive und inaktive Zeit ebenfalls rückwirkend auf das Erbe anrechnen! Dann könnten ihre Erben auch diese Schulden erben! Denn waren sie Mitglied und später wieder müssen sie Nachweisen das sie wirklich auch Gefühlt nichts mehr von der Kirche wissen wollten. Das ist Erben unmöglich!
P.S.:Würde mich freuen, wenn Sie die Antwort als Hilfreich eintragen würden.
Eine Sünde darf nicht Verherrlicht Werden kein Segen gewünscht Werden
"Sie trauen aber niemals Gleichgeschlechtliche Paare"
Ich weiss schon was der hintergrund einer Kirchlichen Trauung ist. Ich komme aber auss Holland und siehe um nacht Deutschland. Wir haben in Holland keine Kirchensteuer deshalb kennen ich mich nicht auss. Ich habe zwar einiges gelezen vom finazambt usw aber da war diese praktische sache nicht geklärt. Es kam mir Wunderlich vor das es bedeuten könnte das ein glaübiger nicht vor der Kirche mit einer anderen person Heiraten könnte nur weil diese Person bis dan keine Kirchensteuern bezahlt hat? (abgesehen von der Glaubens frage von dieser anderen Person)
jetzt erscheint deine frage in einem ganz anderen licht....hättest du vielleicht gleich oben mit reinschreiben sollen....wie dem auch sei, werde glücklich
wenn Du nicht in diesem Glauben übertrittst musst Du auch keine Kirchensteuer bezahlen, kannst aber kirchlich-evangelisch getraut werden, weil Dein Partner diesem Glauben angehört.
nein, glaub ich nicht, aber überleg doch mal ob du wieder eintrittst. von dem Augenblick an mußt du Kirchensteuer zahlen.
kennst du überhaupt denn sinn der kirchlichen trauung? lass es doch einfach sein, wenn du angst wegen der kirchensteuer hast.