Wenn ich es in der Natur finde kann ich es dann behalten?

9 Antworten

Nein, fast jeder Grund auf der Welt gehört irgendwem und dieser jenige hat auch die Abbaurechte sollte es auf seinem Grund etwas wertvolles geben.


Knusperpoppel  02.06.2022, 00:42

Auf dem Papier stimmt das vieleicht aber nicht in der Realität

Die Welt gehört uns alles und keiner hat das Recht zu sagen das es sein eigenes Land ist

Deine Antwort war richtig bloß ich wollte das einfach schreiben

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es gibt kaum komplziertere Rechtsfragen.

Das ist auch in jedem Staat anders geregelt, bei uns ist es Ländersache, d.h. es kann sein, dass du in Bayern einen hohen Finderlohn bekommst, und in Sachsen nicht. Oder umgekehrt.

Dann kommt es auch darauf an, was du findest: verlorene Gegenstände gehören natürlich dem Besitzer, müssen abgeliefert werden und dem Finder steht ein Finderlohn zu.

Bei einem Schatz handelt es sind rechtlich um eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt. Der gehört entweder dem Staat, oder dem Grundstückseigentümer, wenn es sich dazu um etwas von kulturgeschichtlichem Wert handelt, ist in der Regel der Staat der Eigentümer. Wie das geregelt ist, ob es Finderlohn gibt, wie gesagt .. kommt darauf an, was und wo.

Verboten ist (in Deutschland) auf jeden Fall die Schatzsuche, also graben, mit Metallsuchgeräten losziehen auf fremden Grundstücken.

Und dann gibt es noch die Bodenschätze. Wenn du nicht im Klondike des 19ten Jahrhundert unterwegs warst, gehören die Schürfrechte immer dem Staat, der muss entscheiden, wo nach Öl gebohrt werden darf, Kohle ausgegraben, etc. Das darfst du auch nicht als Waldbesitzer oder auf eigenem Grundstück. Keine Chance.

Ausnahemen gibts auch: in manchen Gegenden darf man zu privaten Zwecken Gold waschen, ja, es gibt Bäche in denen man noch winzige Mengen Gold findet.

Woher ich das weiß:Hobby
Ich meine es ist Eigentum der Natur

Das ist schon vom Ansatz her vollkommen falsch.

Um Bodenschätze abzubauen, brauchst Du vermutlich überall auf dieser Welt eine behördliche Genehmigung. https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/ ist nur eines von mehreren Gesetzen, die zu beachten wären.

Für den Abbau von Bodenschätzen gibts zweifellos jede Menge gesetzliche Regelungen. Eine Höhle ist kein Niemandsland. Sie ist entweder staatliches oder Privateigentum. Fundstücke auf dem Boden von öffentlichem Land dürften kein Problem darstellen, sofern es nicht geschliffene Steine oder sonstwie verarbeiteter Schmuck ist. Der wäre eine zu meldende Fundsache, sonst ist es Unterschlagung.

Nein, ist es nicht. Du kannst davon ausgehen, dass jedes Stückchen Land irgendwem gehört. Also auch das, was du darauf/-in findest.