Wenn ich 3500€ brutto verdiene das sind 2340€ netto?

2 Antworten

Steuerliche Behandlung des Zuschlags
Der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist bis zu gewissen Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Der Zuschlag bleibt steuerfrei, soweit er den folgenden Anteil des Grundlohns nicht übersteigt:
25 % für Nachtarbeit (20 Uhr – 6 Uhr)
50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr – 24 Uhr)
125 % für Arbeit an Feiertagen am Arbeitsort sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr
150 % für besondere Feiertagsarbeiten (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai)

Angenommen, du arbeitest Samstag und Sonntag, also an je 4,29 Samstagen und 4,29 Sonntagen immer die max. 8 Stunden.

Samstag: 4,29 x 8 x 21 Euro = 720,72 Euro

Sonntag: 4,29 x 8 x 21 Euro = 720,72 Euro

Jetzt kennen wir die Zuschläge von deinem Arbeitgeber und deine Steuerklasse nicht und auch nicht, wann genau du arbeitest. Bei den 1.441,44 Euro Brutto hättest du aber nur 1.125,79 € bei Steuerklasse I.

Bei 50% Zuschlag am Sonntag, könntest du nochmals 360,36 Euro steuerfrei bekommen, insgesamt 1.486,15 Euro netto.

Wenn du wirklich 100%-Zuschlag für den Sonntag bekommst, hättest du

Samstag: 4,29 x 8 x 21 Euro = 720,72 Euro

Sonntag: 4,29 x 8 x 21 Euro = 720,72 Euro + 50% x 720,72 Euro

Gesamtbrutto: 1.801,80 Euro + 50% x 720,72 Euro steuerfrei

1.708,55 € netto bei Steuerklasse I halte ich für realistisch bei Arbeit nur an den 2 Tagen am Wochenende.

Wenn du auch noch an Tagen in der Woche arbeitest, dann wäre der steuerfreie Zuschlag ca. 360,36 Euro. Deine Rechnung ist machbar, da dein Netto ca. 2.300 Euro sind.