Wenn ein eingefrorener Embryo gestohlen wird ust es dann Diebstahl oder entführung?

1 Antwort

Guten Abend!

Schwierige, aber interessante Frage.

Das EuGH hat in seiner Entscheidung von 2014 (vgl. EuGH - Urt. v. 18.12.2014, Az. C-364/13) festgestellt, dass ein Embryo keine Sache ist. Wegen der Entwicklung der Menschenwürde bzw. des Menschen fehlt es an einer Sachqualität. Ein Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB würde somit ausscheiden, wenn man den Embryo wegnehmen würde.

Ein Embryo ist allerdings auch (noch) kein Mensch. Mensch ist, sobald es geboren wird (vgl. § 1 BGB) und ist erst zu diesem Zeitpunkt Träger von Rechten und Pflichten. In diesem Fall scheidet auch eine Entführung nach § 239a StGB bzw. § 239b StGB aus. Es verlangt, dass ein Mensch entführt wird, was bei einem Embryo nicht vorliegt.

Fazit: Es käme ggf. nur ein Strafbarkeit nach dem Embryonenschutzgesetz in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard