Wenn ein Einbrecher in meine Wohnung einbricht, darf ich den dann mit einer Waffe bedrohen, damit er wieder weggeht und falls er stattdessen auf mich zugeht...?

8 Antworten

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Eine Notwehrhandlung setzt voraus, dass ein Angriff auf deine geschützten Rechtsgüter stattfindet, zum Beispiel auf deine körperliche Unversehrtheit. Die Annäherung *kann* als Angriff betrachtet werden. In dem Fall ist der Einsatz eines Mittels gerechtfertigt, das den Angriff zu beenden geeignet ist.


GrandVoyager 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 01:55

"In dem Fall ist der Einsatz eines Mittels gerechtfertigt, das den Angriff zu beenden geeignet ist."

Das erste Mittel der Wahl sollte wahrscheinlich die Flucht sein um sich so der Gefahr zu entziehen, nur wenn ich daran gehindert werden würde könnte ich also auch den Einsatz einer Distanzwaffe rechtfertigen, oder muss es eine Nahkampfwaffe sein?

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Havenari  01.12.2021, 08:50
@GrandVoyager

Du musst nicht die Flucht ergreifen. Je nach Situation kann das ratsam sein, aber meine ganz laienhafte Vermutung geht dahin, dass die meisten Wohnungseinbrecher nicht auf eine körperliche Auseinandersetzung eingestellt sind und eher davor zurückschrecken. Ich vermute auch, dass sie meist unbewaffnet sind.

Die Waffe, die du zur Notwehr einsetzt, muss lediglich geeignet sein. Es wird auch, sollten dir mehrere Alternativen zur Verfügung stehen, keine sorgfältige Abwägung verlangt, welche davon du ergreifst.

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Wenn ein Einbrecher in meine Wohnung einbricht, darf ich den dann mit einer Waffe bedrohen,

Ja. Ist aber nicht sinnvoll.

damit er wieder weggeht und falls er stattdessen auf mich zugeht...?
.... mit der Waffe auf ihn schießen?

Womit denn sonst? Ja, darfst du.

Oder muss er auch eine Waffe in der Hand halten, damit ich auf ihn (zb mit einer Armbrust) schießen darf,

Nein.

wenn er sich nach Aufforderung nicht zurückzieht?

Willst du quatschen oder dich effektiv verteidigen? Sofern du dich nicht in einer absolut überlegenen Situation befindest (du hast die Alkoholfahne gerochen, bevor der Täter die Tür eintrat und mitsamt Tür im Flur landete) wird ohne Anruf geschossen. Wenn du eine Waffe zur Verteidigung in die Hand nimmst mußt du bereit sein, die Waffe einzusetzen, ansonsten erhöht die Waffe die dir drohende Gefahr.


GrandVoyager 
Beitragsersteller
 30.11.2021, 16:02

Ja, daran dachte ich auch schon, also das ich durch eine Waffe die Gefahr für meine Person erhöhe. Wenn man sich jedoch die möglichen verschiedenen Szenarien überlegt mit denen man konfrontiert werrden könnte, würde man keine effiziente Verteidigungswaffe zur Verfügung haben, dann ist es ja ein Glücksspiel, es kann glimpflich, aber auch tödlich ausgehen. Eine Armbrust hingegen hat zumindest soviel Gefahrenpotential auch einen gewaltbereiten Schwerverbrecher zur Vorsicht zu bewegen, da die Gefahr einer schweren Verletzung schon beim ersten Treffer sehr hoch ist - anders als wie zb bei einem schweren Gegenstand als Verteidigungswaffe. Ausserdem kann der Angreifer die Armbrust nach einem Fehlschuss nicht einfach gegen mich verwenden, zudem kann der Schuss, wenn nötig, aus einer räumlichen Distanz erfolgen und wenn der Angreifer deshalb in Deckung ging, bleibt bei einem Fehlschuss noch mehr Zeit zur Verfügung selbst die Flucht zu ergreifen, was bei einer Nahkampfwaffe schwieriger wäre.

In erster Linie sehe ich den Vorteil einer Armbrust jedoch in dem großen Abschreckungspotential, denn auch ich könnte mich mit dieser Waffe ja zurückziehen und die Flucht ergreifen und könnte den Einbrecher so vermutlich viel einfacher auf Distanz halten, bzw. daran hindern mich an der Flucht zu hindern.

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cg1967  01.12.2021, 01:33
@GrandVoyager

Die Armbrust, abgeschossen, gefährdet dich tatsächlich nicht. Hat aber der Täter auch eine Waffe, bevorzugt eine Feuerwaffe, wird er diese nutzen, wenn du ihm mit der Armbrust drohst.

Das ist, was ich mit "wenn du zur Waffe greifst mußt du bereit sein, sie sie nutzen" meinte. Dann bist du nicht das wehrlose Opfer.

Wer Wehr errichtet, sei es Schutz- oder Trutzwehr, sollte in der Lage sein, diese durchzusetzen.

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GrandVoyager 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 01:49
@cg1967

Ja, das ist in der Tat ein heikles Thema, besonders in einem Land wie Deutschland, in dem es der Bevölkerung einerseits schwer gemacht wird selbst legal an effiziente Verteidigungswaffen zu gelangen, andererseits es für Kriminelle sicherlich nicht schwer ist illegal solche auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Natürlich macht vor dem Hintergrund das Deutschland weltweit eines der sichersten Länder ist es keinen Sinn für die Lockerung der Waffengesetze zu plädieren - es bleibt nur zu hoffen das es nicht irgendwann mal zu einer Situation kommt, in welcher die Staatsmacht nicht mehr die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten kann, denn dann würden diejenigen, die sich illegal bewaffnet haben, sicherlich schnell ihr Unwesen treiben.

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cg1967  01.12.2021, 02:19
@GrandVoyager

Absolut korrekt. Jedoch habe ich keine Sorge, daß es in nâchstet Zeit zu einer Situation, wie von dir befürchtet, kommt.

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Ich würde deiner Theorie gerne einmal den Faktor Zeit entgegensetzen.

Also es bricht jemand bei dir ein, du überrascht ihn und nun willst du auf ihn schießen. Der normale Mensch hat und darf keine geladene Waffe im Haus haben. Also an deinem Beispiel der Armbrust, die befindet sich unter normalen Umständen entspannt und zusammengepackt in irgendeiner Tasche oder in einem Schrank. Das heißt du musst das Teil zusammenbauen, den Pfeil holen, einlegen und spannen. Dann zielen und abdrücken.

Nehmen wir eine Pistole (auch bei Polizisten übrigens), die Waffe liegt gesichert in einem Waffenschrank, die Munition in einem anderen Schrank (Vorschrift nach dem Waffengesetz). Du musst also den Schlüssel für den Schrank nehmen, die Pistole rausholen, je nach Modell entweder das Magazin aufmunitionieren oder die Patronen in die Trommel schieben und dann die Waffe spannen und entsichern.

Nun erkläre einmal logisch wo das noch Notwehrhandlungen sein sollen.

Auch nicht zu vergessen, hast du eine Waffenberechtigungsschein ist nicht mehr viel mit Notfallexzess.

Lies dir auch einmal den Notwehrparagraphen durch, da steht nichts das du mit massiven Mitteln jemanden den höchstmöglichen Schaden zufügen darfst.

Einfach nicht so viele Krimis schauen, dann wird das schon.


GrandVoyager 
Beitragsersteller
 30.11.2021, 15:04

Es gibt mittlerweile so Hartplastik Pistolenarmbrüste für 25€ zu kaufen, bei denen es mir egal wäre sie dauerhaft geladen und gespannt vorzuhalten und griffbereit in einem Futteral (sicher) aufzubewahren. Ich habe die mal an einer Europalette getestet - trotz billiger Verarbeitung hat der Armbrustbolzen das Holz der Palette trotzdem durchschlagen. Auf diese Weise hätte ich also theoretischerweise meine griffbereite tödliche Verteidigungswaffe. Die hat zwar keine Reichweite wie eine Pistole aber mir geht es ja nicht um die Jagd, sondern um die Selbstverteidigung auf meinem Grundstück, bzw in meiner Wohnung. Übrigens bin ich ein überzeugter Pazifist und habe auch kein Interesse am Waffensport, mich interessiert nur die Möglichkeit der Selbstverteidigung bei einem Angriff von Außen, bzw. bei einem Einbruch.

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GrandVoyager 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 01:32
@TomRichter

Ich schrieb ja theoretisch. Ich würde auch eine Prüfung dieser Aussage ohne Probleme bestehen.

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TomRichter  30.11.2021, 12:48
Also es bricht jemand bei dir ein, du überrascht ihn und nun willst du auf ihn schießen.

Oder eher:

Also es bricht jemand im EG ein, du hörst ihn vom Schlafzimmer im OG aus und hast massenhaft Zeit, Deine im Schlafzimmer gelagerte Waffe vorzubereiten.

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cg1967  30.11.2021, 11:31
Nehmen wir eine Pistole (auch bei Polizisten übrigens), die Waffe liegt gesichert in einem Waffenschrank, die Munition in einem anderen Schrank (Vorschrift nach dem Waffengesetz).

Falsch. In einem Schrank der Sicherheitsklasse 0 oder besser (Vorschrift für alle neu anzuschaffenden Waffenschränke) dürfen Waffe und Munition zusammen gelagert werden.

Du musst also den Schlüssel für den Schrank nehmen, die Pistole rausholen, je nach Modell entweder das Magazin aufmunitionieren

Das Magazin darf aufmunitioniert neben der Waffe liegen.

oder die Patronen in die Trommel schieben

Das wäre dann ein Revolver.

und dann die Waffe spannen und entsichern.

Nö. Schrank aufsperren (das dauert am längsten), Pistole schnappen, Magazin schnappen, in Pistole schieben, Schlitten zurückziehen, loslassen, Feuerbereitschaft ist hergestellt.

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VirageXO  30.11.2021, 08:12
Nun erkläre einmal logisch wo das noch Notwehrhandlungen sein sollen.

Hast du sie nicht gerade beschrieben?

Lies dir auch einmal den Notwehrparagraphen durch

Dito...

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HoskevonBerg  30.11.2021, 08:24
@VirageXO

Die ganzen Vorbereitungen hebeln die Intention einer Notwehrhandlung gegen einen unmittelbaren Angriff aus.

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RobertLiebling  30.11.2021, 09:19
@HoskevonBerg

Solange der Einbrecher am Werk ist, dauert der Angriff auf geschützte Rechtsgüter an.

Steht irgendwo geschrieben, dass das Notwehrrecht verwirkt wird, wenn es nicht innerhalb von x Minuten nach Kenntnis von der Notwehrlage ausgeübt wird?

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Naja. Du darfst keine Waffe besitzen hierzulande das ist das Ding.

Das käme dann ganz auf die Situation an. Wenn du eine rechtsmäßig besitzt und man erkennt das du bedroht wurdest ist das schon rechtens. Schließlich wurdest du in deinen vier Wänden bedroht. Aber wie gesagt wenn er unbewaffnet sein sollte kann es auch zu deinem Nachteil sein.


Werdande  30.11.2021, 06:28

Es gibt viele Waffen, die du als Volljähriger ganz legal besitzen darfst. Und in einer Notwehrsituation darfst du auch eine illegal in deinem Besitz befindliche Waffe benutzen. Eventuell gibt es dann ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, aber auf die Notwehr hat das keinen Einfluss.

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GrandVoyager 
Beitragsersteller
 30.11.2021, 06:09

Der Besitz auch tödlicher Armbrüste, genauso wie tödliche Küchenmesser mit langer Klinge sind u.a. zuhause erlaubt.

Also wenn der. Einbrecher nicht auf mich zugeht, sondern einfach nur beginnt meine Wertgegenstände einzupacken, dann müsste ich dabei zusehen und ihn dann mit der Beute entkommen lassen?

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HoskevonBerg  30.11.2021, 08:04
@GrandVoyager

Was genau ist ein tödliches Küchenmesser, sowas gibt es nicht,

Notwehr ist die Handlung um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gegen sich oder einen anderen abzuwehren.

Wenn jemand unerlaubt in deiner Wohnung ist und Gegenstände einsammelt, aber dich nicht angreift reden wir nicht von einer Notwehrhandlung.

Wir wären beim § 229 BGB erlaubte Selbsthilfe bzw. § 859 Selbsthilfe des Besitzers. Aber auch nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, also kein Freibrief eine Waffe zu verwenden und jemanden massiv zu verletzen oder zu töten.

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VirageXO  30.11.2021, 08:11
@HoskevonBerg
Was genau ist ein tödliches Küchenmesser, sowas gibt es nicht,

Ein Küchenmesser ist also nicht objektiv geeignet, tödliche Verletzungen zuzufügen?

Wenn jemand unerlaubt in deiner Wohnung ist und Gegenstände einsammelt, aber dich nicht angreift

Wieso schreibst du, dass hier kein Angriff vorliege, wo du doch den Angriff Par excellence darlegst?

reden wir nicht von einer Notwehrhandlung.

Wieso nicht?

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HoskevonBerg  30.11.2021, 08:22
@VirageXO

Es geht dabei nicht um einen Angriff sondern um eine nicht erlaubte Handlung. Die Person hält sich widerrechtlich in der Wohnung auf und entwendet widerrechtlich Gegenstände. Notwehr definiert sich als rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff gegen dich oder einen anderen, nicht auf eine rechtswidrige Handlung.

Wenn der Täter zu einem Angriff gegen dich übergeht ist es was anderes, aber auch da hast du nicht die Zeit erst eine Waffe zu laden oder zu suchen :-)

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VirageXO  30.11.2021, 08:25
@HoskevonBerg
Notwehr definiert sich als rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff gegen dich oder einen anderen, nicht auf eine rechtswidrige Handlung.

Wieso lautet dann die Definition „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf jedes Individualrechtsgut, sodass auch Eigentum, Besitz, Ehre und Hausrecht notwehrfähig sind?

Wenn der Täter zu einem Angriff gegen dich übergeht ist es was anderes

Wie kommst du auf die irrige Annahme, es läge nicht schon durch den Einbruch ein notwehrfähiger, gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf Hausrecht, Besitz und Eigentum vor?

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