Wenn der Nachbarshund bellt, bin ich als Vermieter in der Pflicht dies mit dem Nachbarn zu klären?
Direkt neben meinem Mehrfamilienhaus ist eine Familie mit zwei kleinen "Hunden" eingezogen. Lt. meiner Mieterin kann diese nun nicht mehr auf den Balkon gehen, ohne von den beiden angekläfft zu werden. Sie ist selber Hundebesitzerin von 2 Hunden. Lt. Ihrer Aussage will Sie nun das ich mich dort einbringe und für Ruhe sorge, was ich natürlich nicht einsehe, da ich mich nicht gestört fühle. Nun droht Sie mit Mietminderung weil Sie dadurch den Balkon nicht mehr nutzen kann. Wie sieht denn hier bite die Sachlage aus....ich finde es sehr sehr lächerlich
8 Antworten
Juristisch gesehen gehen dich die Streitereien nichts an und du hast nichts zu veranlassen.
Auch eine Mietminderung ist nicht zulässig, da die Ursache der Beschwerde deiner Mieterin im Nachbarhaus zu suchen ist, das dir nicht gehört.
Deiner Mieterin bleibt nur die Möglichkeit, das mit den anderen Hundebesitzern zu klären, oder das Ordnungsamt der Gemeinde einzuschalten.
Wenn Mieter in einem Mehrfamilienhaus ein oder sogar mehrere Hunde
halten, fühlen sich Nachbarn schnell gestört, wenn es zu einer Belästigung
durch Hundebellen kommt. Wer als Mieter darunter leidet, sollte
zunächst einmal mit dem Halter des Hundes die Situation besprechen.
Hilft das nicht, können Sie gegenüber Ihrem Vermieter unter Umständen
einen Anspruch auf Mietminderung haben.
Hundegebell muss Mietmangel darstellen
Hierfür muss zunächst einmal das Hundegebell als Mietmangel anzusehen sein. Dies setzt nach der Vorschrift von § 536 BGB voraus, dass dadurch die Tauglichkeit der Mietwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt wird.
Gelegentliches Hundebellen reicht nicht für Mietminderung
Das ist normalerweise noch nicht der Fall, wenn nur gelegentlich
Hundegebell zu hören ist. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn der Hund
zur Begrüßung bellt, wenn der Hundebesitzer nach Hause kommt oder wenn
er Besucher in seine Wohnung mitbringt.
http://www.juraforum.de/ratgeber/mietrecht/mietminderung-bei-hundegebell-aus-der-nachbarwohnung
Situation ist aber das diese Belästigung aus dem Nachbarshaus kommt.
Bevor du jetzt die grobe Keule auspackst und der Mieterin mit den Hunden mit Klage drohst, solltest du mit ihr reden und ihr beibringen wie sie das Bellen ihrer Hunde verhindern kann.
Hier eine kleine Hilfestellung für dich. Ich habe in einer ähnlichen Frage bereits beantwortet wie man das geht.
Die entscheidende Frage dürfte sein, bist du als Vermieter dafür überhaupt zuständig? Gehört die Wohnung, in die die Kläffer eingezogen sind auch dir? Falls nicht, fürchte ich, liegt das außerhalb deines Zuständigkeitsbereiches. Falls das außerhalb deines Zuständigkeitsbereiches liegt, dürfte eine Mietminderung unzulässig sein. Ob du dich gestört fühlst oder nicht, dürfte kein Kriterium sein. Juristisch ist maßgebend, ob du zuständig bist. Damit will man ja den Vermieter dazu zwingen, seinen Pflichten nachzukommen.
Hallo, danke für die Antwort. Mit der Wohnung/Objekt habe ich nichts mit zutun. Gruss
Ist kein Grund für eine Mietminderung....soll sie doch ausziehn! Ob es dort besser ist?