Wenn der mieter wand schwarz streicht und das mietverhältnis fertig ist muss er den alten Zustand zurück bringen oder?

5 Antworten

Dazu muss man in den Mietvertrag schauen.

Normalerweise muss die Mietsache in einem entsprechenden Zustand sein. Wenn er nur 3 Jahre dort gewohnt hat, kein Raucher ist und er z.B. die weiße Wand in ein zartes terracotta gestrichen hat, wäre das vom Vermieter wohl hinzunehmen, aber bei Schwarz! Da muss neu gestrichen werden, sowas geht garnicht. Hat wohl auch in einem Sarg geschlafen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Mieter ist laut Mietrecht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt. Begründung des Bundesgerichtshof: Viele Mietinteressenten akzeptieren ungewöhnliche Farbgebung nicht.

Soße: https://www.haus.de/geld-recht/farbige-waende-bei-auszug-streichen#:~:text=Neutrale%20Farben%20bitte,Mietinteressenten%20akzeptieren%20ungew%C3%B6hnliche%20Farbgebung%20nicht.

weißeln - außer der Vermieter (oder ein Nachmieter) übernimmt das so, weil es ihm gefällt. IdR aber nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja. Wenn eine Wohnung frisch tapeziert mit weißer Raufaser übernommen wird, muß die mit frischer weißer Raufaser abgeben.