Wenn der Arbeitgeber kein AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) hat und trotzdem mich ausbilden, darf er das?

6 Antworten

Mindestens eine Person im Unternehmen (das muß nicht der Arbeitgeber selbst sein) muß die entsprechende Berechtigung haben; die Berechtigung zur Ausbildung können aber auch gewisse Personengruppen ohne die Ausbildereignungsprüfung erhalten (siehe § 6 Ausbilder-Eignungsverordnung)

Ansonsten muß ein Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber selbst die Ausbildereignungsprüfung ablegen.

Der ArbG, der diese Berechtigung nicht hat, wäre der Ausbildende

Der Mitarbeiter mit Schein wäre der Ausbilder


Der Arbeitgeber ist ja eine Firma und keine Person. Eine Firma die ausbildet muss natürlich Personal haben, welches ausbilden darf. Das bedeutet aber nicht, dass während der Ausbildung immer eine Person mit ADA-Schein anwesend sein muss. Die Ausbildereignungsprüfung muss übrigens nicht unbedingt extra abgelegt werden. Es gibt auch Qualifikationen, wo diese Bestandteil (inkludiert) sind (z. B. Meister, etc.).

Wenn der Arbeitgeber ein abgeschlossenes Hochschulstudium hat, braucht er keinen Ausbilderschein. Da reicht das Studium als Qualifikation.

Frag im Zweifelsfall bei der IHK nach, die kann dir sagen, ob der Betrieb berechtigt ist, Leute auszubilden.

Er selbst braucht den nicht, einer seiner Mitarbeiter muß den haben