Wenn der Arbeitgeber kein AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) hat und trotzdem mich ausbilden, darf er das?

6 Antworten

Mindestens eine Person im Unternehmen (das muß nicht der Arbeitgeber selbst sein) muß die entsprechende Berechtigung haben; die Berechtigung zur Ausbildung können aber auch gewisse Personengruppen ohne die Ausbildereignungsprüfung erhalten (siehe § 6 Ausbilder-Eignungsverordnung)

Ansonsten muß ein Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber selbst die Ausbildereignungsprüfung ablegen.

Der ArbG, der diese Berechtigung nicht hat, wäre der Ausbildende

Der Mitarbeiter mit Schein wäre der Ausbilder


gemstoone 
Beitragsersteller
 20.08.2015, 11:49

ok und was ist wenn der Mitarbeiter keine hat und trotzdem an Azubi ausbilden? bzw falsch ausbilden, zu wenig informiert fast gar nichts.. hat er oder dem Chef für eine Folge? Hat Azubi Recht für Schadenersatz, Entschädigung?

DerSchopenhauer  20.08.2015, 20:02
@gemstoone

Wenn niemand vorhanden ist, der die entsprechende Berechtigung hat, dann kann nicht ausgebildet werden, da der Ausbildungsvertrag dann nicht bei der IHK eingetragen wird.

DerSchopenhauer  20.08.2015, 10:20

Die bekannteste Gruppe derjenigen, die keinen Schein benötigen, sind Personen, die einen Meisterbrief im Handwerk haben....

Der Arbeitgeber ist ja eine Firma und keine Person. Eine Firma die ausbildet muss natürlich Personal haben, welches ausbilden darf. Das bedeutet aber nicht, dass während der Ausbildung immer eine Person mit ADA-Schein anwesend sein muss. Die Ausbildereignungsprüfung muss übrigens nicht unbedingt extra abgelegt werden. Es gibt auch Qualifikationen, wo diese Bestandteil (inkludiert) sind (z. B. Meister, etc.).

Wenn der Arbeitgeber ein abgeschlossenes Hochschulstudium hat, braucht er keinen Ausbilderschein. Da reicht das Studium als Qualifikation.


ShinyShadow  16.09.2015, 15:38

Auch wenn das jetzt schon paar Tage her ist - purer Blödsinn! Der Ausbilderschein ist oft Teil des Studiums, ist aber nicht automatisch drin.

Bei uns wurde das angeboten, man DURFTE es machen, zu nem vergünstigten Preis. Trotzdem brauchten wir 10 Extra Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und eine schriftliche sowie eine praktische Prüfung.

DerSchopenhauer  20.08.2015, 10:15

Nicht jedes abgeschlossene Hochschulstudium berechtigt dazu - siehe § 6 Ausbildereignungsverordnung - entscheidend ist, ob berufs- und arbeitspädagogische Inhalte gem. § 3 AEVO im Studium vermittelt wurden...

Frag im Zweifelsfall bei der IHK nach, die kann dir sagen, ob der Betrieb berechtigt ist, Leute auszubilden.

Er selbst braucht den nicht, einer seiner Mitarbeiter muß den haben