Ausbilden im Einzelhandel ohne ADA-Schein
Hallo Leute,
zwischen 2003 und 2009 gab es von der IHK eine Sonderregelung die es ermöglichte unter bestimmten Vorraussetzungen ohne ADA Schein auszubilden. In dieser Zeit hatte ich auch einen Azubi der erfolgreich seine Ausbildung abgeschlossen hatte.
Jetzt ist die Frage ob ich weiterhin ohne ADA Schein ausbilden darf aufgrund dessen das ich bereits erfolgreich ausgebildet habe. Oder muß ich dazu einen ADA Schein machen?
3 Antworten
Du hast eine so genannte "widerrufliche Anerkennung" bekommen. So lange diese nicht widerufen ist, kannst Du in den nächsten 100 Jahren noch 10 000 Azubis ausbilden. Viel Erfolg und viel Spass.
Hallo Zusammen,
es ist so wie Novos sagt., vorrausgesetzt man ist als Ausbilder bei der IHK eingetragen.
Bei mir war das leider nicht der Fall. Habe mit einer Dame von der IHK gesprochen die mir das so erklärt hat. Eingetragen war meine Stellvertretung auch wenn diese nichts oder fast nichts mit der Ausbildung zu tun hatte und die Verantwortung bei mir lag. Nachtragen kann man das leider nicht mehr und ich muß meinen ADA Schein nachmachen. Also Leute nicht alles dem Chef glauben sondern selbst nachfragen.
Vielleicht hilft die Antwort anderen Fragenden.
nein leider nicht, es gibt eine Ausbilderverordnung und um den Beruf ausbilden zu können ist der AdA in diesem Beruf erforderlich.