Weniger Kindergeld bei geteiltem Sorgerecht?

7 Antworten

Völliger Quatsch.

Egal ob der Vater sorgeberechtigt ist oder nicht, muss er Unterhalt zahlen. Das Kindergeld wird hälftig mit dem Unterhalt verrechnet.

Das ist völlig unabhängig vom Sorgerecht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Die gemeinsame Sorge hat mit dem Kindergeld nichts zu tun.

Und ob sie sich sträubt ist auch irrelevant. Denn dann kann er die gemeinsame Sorge auch vor Gericht einklagen.

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, dann hat er Kindesunterhalt zu zahlen. Und von dem Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle kann er das halbe Kindergeld abziehen und das ergibt dann seinen Zahlbetrag.

Sie bekommt ggf. dann weniger Unterhalt, wenn die Beiden das Wechselmodel gewählt haben, sich also in etwa zu gleichen Teilen um das Kind kümmern. Die Berechnung wäre dann eine andere, da dann auch ihr Einkommen eine Rolle spielen würde.

Oder meint sie mit "als alleinerziehend anerkannt" ohnehin etwas anderes? Zahlt er denn Unterhalt oder bekommt sie Unterhaltsvorschuss, weil er nicht leistungsfähig ist? Auch dann spielt die gemeinsame Sorge keine Rolle! Dann geht es auch um den Umgang und in welchem Ausmaß er ihn wahrnimmt.

Er soll sich keinen Quatsch von ihr erzählen lassen und auf die gemeinsame Sorge bestehen!

Sie erhält dann nicht mehr oder weniger Geld!


Gritt 
Beitragsersteller
 31.05.2024, 20:17

Nein,laut ihrer Aussage,wäre sie dann keine alleinerziehende Mutter,wenn das Sorgerecht gemeinsam getragen würde.

Das Kind lebt bei ihr.Er nimmt regelmäßig,das Besuchsrecht in Anspruch.

Auch gibt sie an,das sie,im Notfall ja Entscheidungen für das Kind treffen müßte und es problematisch wäre,wenn er dann nicht greifbar wäre.Sprich,Unfall,Not-OP,ect.Wo dann beide Sorgerechtberechtigte ja unterschreiben müßten.

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Kessie1  01.06.2024, 18:14
@Gritt

Das ist Unsinn!

Sie ist eine allein erziehende Mutter, weil sie mit dem Kindsvater NICHT zusammenlebt. Das hat mit der gemeinsamen Sorge NICHTS zu tun!

Und natürlich kann sie bei gemeinsamer Sorge einige Dinge nicht mehr über seinen Kopf hinweg entscheiden. Das ist ja Sinn und Zweck der gemeinsamen Sorge.

Und im übrigen kann er ihr (wenn er öfters nicht "greifbar" sein sollte) ja auch eine entsprechende Vollmacht ausstellen, dass sie es im Fall der Fälle alleine entscheiden kann.

Wenn er vor Gericht die gemeinsame Sorge einklagen würde, weil sie sich quer stellt, dann würde sie ihm auch zugesprochen werden, wenn er das Kindeswohl nicht gefährdet!

Es ist nicht "ihr" Kind, sondern das Kind von Beiden! Das sollte sie sich mal klar machen...

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Das ist Unsinn. Das Kindergeld ist unabhängig davon.

Wenn das Wechselmodell gelebt wird, also das Kind abwechselnd bei Mutter und Vater lebt, dann sieht es mit dem KindesUNTERHALT anders aus.

Unabhängig davon darf sie das gar nicht entscheiden. Wenn keine schweren Einwände wie Drogensucht des Vaters oder Gewalttätigkeit o.ä.dagegen sprechen, dann hat der Vater genauso Anspruch auf das Sorgerecht wie die Mutter.

Das kann die Mutter gar nicht alleine entscheiden, er hat genau so ein Anrecht auf das Sorgerecht wie sie.

Das Kindergeld geht dem Kinde zugute und nicht der Mutter. Das Kind selbst bekommt danach denselben Betrag.

Das ist Unsinn !

Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das / die Kinder leben und gemeldet sind.

Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, ist er zum Unterhalt für das Kind verpflichtet, dann kann er das hälftige Kindergeld vom Unterhaltsanspruch laut Düsseldorfer Tabelle in Abzug bringen.

Ist das Kind noch keine 3 Jahre alt, könnte sogar der Mutter selber noch Betreuungsunterhalt zustehen, wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch über seinem Selbstbehalt liegen würde.