Erstes Kind, geteiltes Sorgerecht. Was brauche ich?

4 Antworten

Ich gehe davon aus, dass ihr bereits vorgeburtlich die Vaterschaft anerkannt und Sorgeerklärungen unterschrieben habt? Falls nicht (und ihr nicht verheiratet seid) hat sie zum Zeitpunkt der Geburt die alleinige elterliche Sorge.

Erstmal solltest du mit der Ex-Freundin klären, wie der Umgang ausgestaltet werden kann. Da sie das Kind vermutlich stillen wird, kann die Kleine nicht einfach mal längere Zeit oder gar über Nacht von ihr weg.

Habt ihr euch schon auf einen Namen geeignet? Falls nein, solltet ihr das tun.

Optimalerweise rechnet ihr auch schon mal (ggf mit Unterstützung von Jugendamt oder Anwalt) aus, wie viel Unterhalt du ihr zahlen musst.

Was du zuhause brauchst, hängt davon ab, wie ihr den Umgang gestaltet und was die Mutter dir zur Verfügung stellt.

Das kommt danz darauf an, wie ihr den Umgang regelt.

Die grundsätzlichste Frage ist vermutlich, ob die Mutter stillen wird/will. Stillen hat Vorrang. Das würde dann bedeuten, dass du das Mädchen nur zwischen den Stillmahlzeiten nehmen kannst. Damit ist schon mal kein Übernachtungsbesuch drin in den ersten Monaten. Ihr werdet euch ungefähr täglich mit ein paar Stunden arrangieren müssen und da ist es logischer, wenn du sie besuchst (so lange Mutter das zulässt) oder mit dem Mädchen spazieren gehst. Und da du vermutlich eh von der Wohnung/Haus der Mutter aufbrichst, wirst du ganz sicherlich auch ihren Kinderwagen oder Trage benutzen dürfen. Wäre natürlich toll, wenn du dich an den Erstanschaffungen finanziell beteiligst. Ich würde sogar davon ausgehen, dass sie dir eine gepackte Wickeltasche stellen wird für die Besuche und Ausflüge stundenweise.

Davon, dass das Kind länger bei dir bleiben kann, vielleicht sogar über Nacht, gehe erst aus, wenn es 6 Monate alt ist. Und dann wirst du es schon sehen ,was du zu Hause brauchen könntest. Hängt ja auch dann davon ab, wie lange sie am Stück bei dir bleiben wird und ob es Tagesbesuche sind oder eben auch nachts.

Sollte sie mit Premilch ernährt werden, geht es auch früher, dass sie alleine zu dir geht.


fallenstelle320  26.06.2024, 14:50

übernachtungen sind von anfang an möglich wenn er das will so auch ein wechselmodell. das er kinderwagen benutzt ist selbstverständlich, dass ist eigentum des kindes und das ist genauso selbstverständlich, dass sie die tashce des kindes packt mit wechselsachen und pflegemitteln.

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Rendric  26.06.2024, 15:28
@fallenstelle320

Nicht, wenn die Mutter stillt. Oder soll sie dann auch gleich mit bei ihm übernachten? Und wenn du nun einen zweigleisigen wEg a la Stillen bei Mutter und Flasche bei Papa vorschlägst - das funktioniert bei den meisten Kindern in den ersten Lebensmonaten nicht bzw. nicht gut. Saugverwirrung. Da ich ein bisschen an Quellen von Jugendämtern sitze - es wird in dem Fall eigentlich immer stillfreundlich entschieden. Wechselmodell bedeutet bei so jungen Kindern, dass sie Wechselrhytmen täglich oder sogar mehrmals am Tag nach wenigen STunden erfolgen. Das ist etwa das, was ich beschrieben habe. Dass Babys eine Woche bei Mama und dann eine WOche bei Papa verbringen, ist schlicht unrealistisch und nicht im Sinne des Kidneswohls. Dass ein Vater - auch wenn es ein Stillkind ist - weniger Zeit mit seinem Kind verbringt, muss das aber nicht bedeuten. Die WEchselintervalle sind schlicht kürzer.

Eigentum und Besitz...? Ich würde ein Baby noch nciht mal für den Besitzer eines Kidnerwagens sehen, auch wenn es drin liegt und somit vielleicht gerade über diese Sache herrscht. Eigentümer ist ein Baby ganz gewiss nicht. Dazu fehlt ihm die geschäftsfähigkeit. Dann würde ich hier mal ganz banal sagen, Eigentümer ist, wer die Rechnung bezahlt hat und vorweisen könnte. Kinderwagen und Wickeltaschen sind in der REgel keine "Geschenke", die man einem Kind macht. Denn wenn man wirklich überlegt, was eigentlich einem Kind wirklich gehört, dann sieht das ganz düster aus. Bei Spielsachen und vielem, was den Kindern zu Anlässen (oder ohne) geschenkt wird, will ich ja noch großzügig sein. Ansonsten gehören gerade z.B. die Babymöbel, Transportmittel und sogar die Kleidungsstücke des Babys mir als Käufer der genannten Sachen. Aus diesem Grund nehme ich mir auch das Recht heraus, alles für die GEschwister weiter zu verwenden, second hand wieder zu verkaufen oder sogar zu verschenken. Und dafür werde ich mein Kind, den du als Eigentümer betitelst, auch nicht um Erlaubnis fragen.

Und das mit der Tasche kommt jetzt gedanklich aus der gleichen Richtung? Tasche "gehört" Baby und damit wohl auch offensichtlich alle Wickelprodukte und somit entscheidet das Baby darüber, wer das Verwenden darf? Oder welcher Gedanke steht dahinter? Und welchen Beitrag leistet dann noch mal der Vater? Rechnest du damit, dass seine Unterhaltszahlungen ausschließlich Kinderwagen, Wickeltasche plus regelmäßig aufgefrischtes Inventar finanzieren? Bei einem Wechselmodell, dass 50/50 umgesetzt wird, gibt es oftmals keine Unterhaltszahlungen, da sich ja jeder Elternteil selbst einrichten müsste und zu gleichen Teilen, die finanzielle Last trägt. Da du das ja irgendwie auch voraussetzt, frage ich mich shcon, warum die Mutter ihren (seinen? den geteilten?) Kinderwagen und ihre Pflegeprodukte zur Verfügung stellen soll. Kinderwagen ok - unter den gedachten Voraussetzungen ist das ja sicherlich eine gemeinsame Anschaffung, die hälftig finanziert wurde. Bei den Pflegeprodukten einer gepackten Wickeltasche sehe ich das jetzt nicht. Für die Umkosten steht immer nur derjenige gerade, der die Tasche auch packt.

Und vom finanziellen Aspekt weg - warum ist sie nun dafür verantwortlich, voraus zu denken und zu planen, wenn er das Kind mitnimmt? Erhält sie bei der nächsten Übergabe dann die von ihm neu gepackte Wickeltasche? Gerade bei einem ausgeglichenen Wechselmodell wird der Vater ebenso Windeln und Wechselkleider vorrätig haben müssen. Dann kann er sich seine Tasche auch selber packen.

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Na ja, die ersten Monate wird das Kind nicht bei dir sein, weil es von deiner Ex gestillt wird.

Später wirst du ein sicheres Kinderbett, eine Wickelmöglichkeit, Wechselkleidung und etwas Spielzeug brauchen. Dazu dann noch geeignetes Essen.

Du bräuchtest auch einen Buggy ind Autositz, sofern deine Freundin diese Dinge nicht mit dir teilt.

was solltest du brauchen, dass kind wird weiter bei der mutter leben. du brauchst deine papiere um die vaterschaft anerkennen zu können und den unterhalt für mutter und kind berechnen zu lassen.

ob das sorgerecht gemeinsam erklärt wird, hängt davon ab ob sie das möchte. wenn nicht, wirst du klagen müssen.

leg dir ein besucherbettchen zu, bisschen spielzeug, 2-3 nuckel, flaschen etc. das sollte reichen. mach eine umgangsvereinbarung mit der km:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes 2. we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub