Welcher Schulabschluß bei Berufswunsch Gerichtsmediziner?

10 Antworten

ja, das ist richtig. außerdem sollte sie schon ein ziemlich gutes abitur haben, weil die einstiegsmöglichkeiten beim medizinstudium haarig sind - oder sie macht einen guten mediziniertest, der eignungstest vor dem studium, auf den man sich allerdings ganz gut vorbereiten kann. ohne abi läuft allerdings nichts!


DocRoc  08.11.2007, 18:08

Den Medizinertest gibt es nicht mehr. Die Tür ist zu! Es gibt die Möglichkeit einer Bewerbung direkt an der Uni, wenn der Numerus clausus nicht reicht.

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Du hast vollkommen Recht. Ein Medizinstudium (und damit Abitur) ist auch hierfür erforderlich. Eine Entscheidung, welches Spezialgebiet der Rechtsmedizin nachher eingeschlagen wird, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

hallo...ich mach gerade meine ausbildung zur rettungsassistentin ...im dezember habe ich examensprüfung...nach dem jahr fahr ich mein anerkennungsjahr...doch danach soll bei mir noch nicht entstation sein, ich möchte schon gerne medizin studieren und mich dann auf gerichtsmedizin spezialiesieren....da ich aber kein abitur habe und schon 21 bin, frage ich mich ob eine medizinische ausbildung mit examen für ein studium ausreicht,die nächste frage ist KUEKI welcher durchschnitt dafür reicht..... sicherlich, eh man einen platz an der uni bekommt, dauert es manchmal jahre, jedoch ist dieses berufsfeld mein ziel...und ich weiß, das gerichtmedizin wahnsinnig vielfältig ist, eben nicht wie CSI!!!! würde mich über antwort freuen...lg

Die Ausbildung zum Rechtsmediziner erfordert ein Medizinstudium von mindestens sechs Jahren. Danach geht es mit der Facharztausbildung Rechtsmedizin (mindestens 5 Jahre), davon ½ Jahre Psychiatrie und ein Jahr Pathologie, weiter. Abschließend erfolgt eine Prüfung zum Facharzt für Rechtsmedizin.

Rechtsmediziner haben die Möglichkeit an Landesinstituten zu arbeiten oder an der Hochschule. Im Gegensatz zu den im Fernsehen dargestellten Rechtsmedizinern werden wir immer nur im Auftrag tätig, d.h. wir werden von vornherein als Sachverständige eingesetzt. Der Auftraggeber kann ein Gericht sein, dass eine bestimmte Frage an uns hat, es kann ein Rechtsanwalt, die Staatsanwaltschaft, die Polizei, der Verteidiger, eine Versicherung oder eine Privatperson sein. Quelle: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20060925085648AA5q1yD

so weit ich weiß, kann man auch medizin studieren indem man eine ausbildung als examinierte(r) gesundheits- und krankenpfleger(in) abschließen. stimmt der notendurchschnitt, kann man medizin studieren. ich weiß allerdings nicht, ob das so richtig ist... aber eine freundin meinte sich darüber informiert zu haben. es könnte ja etwas dran sein.