Hallo,
ich hatte heute meine mündliche Prüfung. Vorbereitet mit 16 Folien habe ich diese vorgetragen.
Schon während der Präsentation waren zwei der drei Prüfer total grimmig, mies gelaunt und schauten mich nicht einmal richtig an. Ich habe mich davon nicht beirren lassen und trotzdem fachkundig in freier Sprache vorgetragen. Anschließend folgte das "Fachgespräch". Nachdem ich rausgeschickt wurde sollte ich anschließend wiederkommen und bekam unfassbare 31 Punkte mitgeteilt. Allein die Präsentation ohne Fachgespräch ist ja schon 1/3 der Note. Und ich bin mir sicher das sie optisch seeehr gut gelungen ist, auch vom Inhalt - da lege ich meine Hand für ins Feuer.
Ich habe bereits einen Widerspruch fertig geschrieben aus denen meine Begründung des Widerspruchs hervorgeht. Diese Begründung werde ich jetzt hier anfügen. Meine Frage an euch - wie seht ihr die Chancen auf Erfolg des Widerspruchs mit dieser Begründung? Vermutlich eher gering oder? Mich macht es einfach wütend das richtige Aussagen als falsch deklariert wurden. Fühle mich irgendwie wehrlos ausgeliefert. Die Prüfer waren alle jenseits des Rentenalters und konnten vermutlich mit meinem Thema (Videospielladen, Werbung über Social Media) wenig anfangen.
Begründung:
-Es wurde bemängelt das meine Folie einen Fehler enthält auf Seite 7. Hier ist die Rede von einem USP (Unique Selling Point). Laut Prüfer würde dies „Unique selling proposition“ heißen und ich solle doch bitte in ein Wirtschaftslexikon nachschauen. Dies entspricht aber nur halb der Wahrheit. In Wirklichkeit sind beide Schreibweisen in Ordnung. Als Beleg dienen mehrere Informationsquellen sowie das von ihm benannte Wirtschaftslexikon.
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/unique-selling-proposition-usp/unique-selling-proposition-usp.htm
(Hier heißt es etwas weiter im Text: Eine andere Auflösung des Akronyms USP lautet: Unique Selling Point (deutsch: Alleinstellungsmerkmal)).
-Ich wurde gefragt wie sich Kundenzufriedenheit messen lässt, bzw. wie man hier eine Erhebungsmethode schaffen kann. Ich nahm Bezug auf meine Präsentation / Seite 13, und verwies auf die Möglichkeit Kundenumfragen anhand der eingeführten Kundenkarte durchzuführen, zudem Social Media und Feedbackkasten als Kundenzufriedenheitsumfrage einzusetzen. Dies sei laut Prüfer falsch. Er nannte ein Beispiel am Ende des Fachgesprächs wonach die Kunden an der Kasse nach der Postleitzahl zu fragen wären, dies sei eine richtige von mir nicht genannte Antwort gewesen. Auch hier muss ich widersprechen. Eine Nachfrage der Postleitzahl gibt keinen Aufschluss über die Kundenzufriedenheit. Wie der Prüfer zu dieser Aussage gekommen ist, ist mir ein Rätsel. Auch hier fand eine negative Bewertung meiner mündlichen Note statt.