Welchen Ehevertrag wenn ein Gatte Grund überschrieben bekommt?

4 Antworten

Ja.

Wie genau man es formuliert, damit rechtkräftig und nicht Probleme z.B. mit Steuern ausgelöst werden, müsst ihr die Anwälte fragen.

Sie kann eine Art Gehalt (nur nicht so nennen, wegen Steuer) von ihm verlangen, am besten mit Erhöhung gekoppelt an die Infaltion, für die Zeiten die sie wegen Kindern nicht arbeitet oder ihre Stunden reduziert. Quasi auf Vollzeit und wenn sei danach teilzeit weiter arbeitet anteilig für die Stunden, die sie nicht arbeitet. Das sollte ihr Gehalt UND die Nachteile der Rente ausgleichen UND es muss natürlich dann auch trotz intakte Beziehung gezahlt werden, damit sie privat vorsorgt. Es muss also abgestimtm sein, dass sie damit für die Rente spart z.B. mit einem ETF, das also nicht gemeinsames Haushaltseinkommen und Eigentum ist, sondern nur für sie, im sie im Falle der Scheidung abzusichern.

Es muss also zusätzlich einen Passus geben, dass ER dieses Geld im Falle einer Scheidung auch nicht bekommt und das ihr eigenes Vermögen bleibt.

Das ganze wird also sehr komplex.

Ich würde zudem zu getrennten Anwälten raten, damit einer wirklich IHRE Interessen vertritt und nicht nur seine.

Oder sie machen es einfacher, es gibt nur einen Vertrag der regelt, dass sie nicht Grundbesitzerin wird, sondern er sie im Falle der Scheidung finanziell auszahlen muss. Wobei er das vermutlich nicht können wird, dann was verkaufen müsste und das acuh wieder nicht will.

Der Vertrag wird also eher Option 1 werden, sehr lang und teuer, weil auch ein Steuerberater über die Thematik schauen muss.

Mal ehrlich, seine Zweifel hin oder her, aber wenn er schon so anfängt, dann würde ich mit dem Mann keine Kinder bekommen wollen. Oder eben nur, wenn die Frau dafür kannhart abgesichert wird, immerhin trägt sie die ganzen beruflichen Nachteile, auch langfristig, weil weniger Berufserfahrung.


Patrizia1964245 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 06:40

Danke. Ich stimme dir zu und es sind gute Ansätze in deinen Angaben. Es ist in der Familie des Großvaters des Schwiegersohnes bereits so gewesen, dass die Großeltern auf eine Scheidung verzichtet haben, da sonst bereits damals bei einer Scheidung der noch bewirtschaftete landwirtschaftliche Betrieb zerteilt worden wäre. Der Vater des Schwiegersohnes ist ebenfalls getrennt lebend ohne Scheidung, da sonst die Ländereien ebenfalls aufgeteilt worden wären. Wie die Eltern dies allerdings geregelt haben entzieht sich meiner Kenntnis. Es existiert wohl auch noch ein Wohnhaus des Vaters in der 14 km entfernten Kreisstadt. Der Vater würde nun den Großteil der Immobilien auf den Schwiegersohn und deren Schwester übertragen solange die Beziehung der beiden noch harmonisch ist. Bei einer Zerrüttung/Scheidung wäre dies sicher mit Streitigkeiten verbunden. Ich denke auch eine anwaltliche Vertretung ist hier das sinnvollste. Es ist nur von Vorteil wenn man sich darüber im Vorfeld bereits Gedanken macht und da ist die Tochter eher blauäugig.

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Für den Ehevertrag muss sie eh zum Notar, das möge sie also mit dem Notar absprechen.

Allerdings sind solche Vereinbarungen bei landwirtschaftlichen Geschichten nicht unüblich. Nämlich um genau das zu gewährleisten, was du auch ansprichst, nämlich dass der Hof am Ende nicht komplett zersplittert wird.

Deutlich im Nachteil weil das Immobilienvermögen nicht geteilt werden soll... fraglich.

Das Paar hat bei der Eheschließung die Wahl zwischen gemeinsamer Veranlagung und Gütertrennung. Dafür bedarf es keines Vertrags.


Patrizia1964245 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 06:44

Danke aber bei Gütertrennung wäre es ja wohl so dass die Tochter komplett leer ausginge bei Trennung. Die Leistungen der Kindererziehung bzw. Entgangene rentenversicherungsbeiträge durch Elternzeit usw. würden dann keine Rolle spielen. Das hieße sie würde mit Nichts dastehen. Das oder die gemeinsamen Kinder wären in der Erbfolge aber wieder berücksichtigt. Davon hätte sie selbst aber kaum etwas. Leider ist es in Deutschland in den allermeisten fällen immer nochso, dass Frauen mit Kindern bei Trennung und Scheidung benachteiligt sind.

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Kwalliteht  02.08.2024, 06:47
@Patrizia1964245

Gütertrennung hat exakt nichts mit den Kindern zu tun, weil beide Elternteile für die Kinder verantwortlich sind und das Erbe unabhängig von der Gütertrennung ist.

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BeviBaby  01.08.2024, 15:58

Das letzte Mal als ich Familienrecht hatte, brauchte es für den Güterstand der Gütertrennung noch einen Ehevertrag.

Und gemeinsame Veranlagung ist eine steuerliche Geschichte, du meinst vermutlich den (gesetzlichen) Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

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Kwalliteht  01.08.2024, 16:08
@BeviBaby

Korrekt. Und wenn keine Zugewinngemeinschaft besteht, dann besteht sie eben nicht.

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Ja, da gibt es Möglichkeiten. Ich würde anwaltliche Beratung empfehlen. Das ist wirklich gut investiertes Geld.