Welche Zwangsumsiedlungen für die Energiegewinnung sind unter welchen Aspekten vertretbar?

Umsiedlung wg. Braunkohletagebau 40%
Umsiedlung wg. Stausee für Wasserkraftanlage 40%
Umsiedlung wg. Erdgas-Fracking 20%
Umsiedlung wg. Windpark an Land 0%
Umsiedlung wg. Solarpark 0%
Umsiedlung wg. Geothermie 0%
Umsiedlung wg. Erdölbohrungen 0%

5 Stimmen

3 Antworten

In Deutschland werden Eigentümer von Immobilien sehr gut entschädigt, wenn eine Zwangsenteignung stattfindet.

https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/enteignung/

Diese sieht das Grundgesetz aber aus verschiedenen Gründen durchaus vor.

Allerdings ist das nicht zu vergleichen mit kommunistischen Staaten, oder der Zwangsumsiedlung der Wolgadeutschen nach Kasachstan unter Stalin in der Sowjetunion.

Es gibt in Deutschland Zwangsenteignung, aber keine Zwangsumsiedlung.

Der neue Wohnort ist frei wählbar - also wird hier niemand "umgesiedelt".

Im rheinischen Braunkohlerevier 10 KM weiter in ein nigelnagelneues Einfamilienhaus zu ziehen, dass man sich vom Geld für die olle Hütte von 1950 bauen konnte, kann man wohl kaum als Zwangsumsiedlung bezeichnen.

Gemeinwohl geht zum Glück vor.

Noch leben wir nicht im Kapitalismus, sondern in einer sozialen Marktwirtschaft.

Und wenn der Staat beschließt, dass Energiegewinnung wichtiger ist, als das Dein Heimatdorf weiter existiert, dann musst Du Dich fügen. Die Entschädigung ist angemessen und Deinen neuen Wohnort kannst Du frei wählen.

Wäre es anders, könnten Bürgerinitiativen jegliches Gemeinwohl verhindern.

Und Lützerath war längst von allen Einwohnern verlassen, bis die Klimaaktivisten die dortigen Höfe und Häuser besetzten.

Die Einwohner hatten kein Problem damit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter
Umsiedlung wg. Braunkohletagebau

kein Atomstrom --> Braunkohlestrom.

Haben wir ja schon jetzt.

Wenn es das Recht zulässt und es notwendig erscheint. Ganz einfach 🤷‍♂️