Welche Zwangsumsiedlungen für die Energiegewinnung sind unter welchen Aspekten vertretbar?
Sind Zwangsumsiedlungen generell vertretbar und wenn sie in einem Fall vertretbarer sind als in einem anderen, dann aufgrund welcher Überlegung?
Ab wann darf man Menschen ihre Ortshistorie und Geschichte nehmen, indem man ihre Wohnorte zur Energiegewinnung vernichtet?
Antwort bitte mit ausführlicher Begründung!
5 Stimmen
3 Antworten
In Deutschland werden Eigentümer von Immobilien sehr gut entschädigt, wenn eine Zwangsenteignung stattfindet.
https://www.homeday.de/de/immobilienwissen/enteignung/
Diese sieht das Grundgesetz aber aus verschiedenen Gründen durchaus vor.
Allerdings ist das nicht zu vergleichen mit kommunistischen Staaten, oder der Zwangsumsiedlung der Wolgadeutschen nach Kasachstan unter Stalin in der Sowjetunion.
Es gibt in Deutschland Zwangsenteignung, aber keine Zwangsumsiedlung.
Der neue Wohnort ist frei wählbar - also wird hier niemand "umgesiedelt".
Im rheinischen Braunkohlerevier 10 KM weiter in ein nigelnagelneues Einfamilienhaus zu ziehen, dass man sich vom Geld für die olle Hütte von 1950 bauen konnte, kann man wohl kaum als Zwangsumsiedlung bezeichnen.
Gemeinwohl geht zum Glück vor.
Noch leben wir nicht im Kapitalismus, sondern in einer sozialen Marktwirtschaft.
Und wenn der Staat beschließt, dass Energiegewinnung wichtiger ist, als das Dein Heimatdorf weiter existiert, dann musst Du Dich fügen. Die Entschädigung ist angemessen und Deinen neuen Wohnort kannst Du frei wählen.
Wäre es anders, könnten Bürgerinitiativen jegliches Gemeinwohl verhindern.
Und Lützerath war längst von allen Einwohnern verlassen, bis die Klimaaktivisten die dortigen Höfe und Häuser besetzten.
Die Einwohner hatten kein Problem damit.
kein Atomstrom --> Braunkohlestrom.
Haben wir ja schon jetzt.
Wenn es das Recht zulässt und es notwendig erscheint. Ganz einfach 🤷♂️