Welche Voraussetzungen braucht man als Stadtführer?

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Hi ziernessel!

Ein Kumpel von mir hat das vor einiger Zeit gemacht. Was sicherlich von Vorteil ist: - Fliessendes Englisch - Gute Betonung - Freundliches, gepflegtes, begeistertes Auftreten - Wissen (Kultur, Sehenswuerdigkeiten, Bekannte Orte, Geschichtliches, Bekanntheiten aus der Umgebung, Kenntnisse ueber eventuelle Baustile (Touristen stellen gerne viele Fragen)) - Gute Orientierung - Herzliches Auftreten (Schliesslich sollen die Besucher Spass an der Fuehrung haben). - So viel wie moeglich Abwechslung in das Ganze bringen.

Klarerweise kommen noch einige Faktoren hinzu, aber auf die kommt deine Freundin alleine, wenn sie sich die Frage stellt :"Was wuerde ich von einer guten Fuehrung erwarten?" :)

Liebe Gruesse und viel Spass!

In Deutschland genügt ein 60 Stunden dauernder Kurs der staatlich gefördert wird (das heisst, wenn du arbeitslos bist, brauchst du dafür nichts zu bezahlen) und du kannst als Stadtführer arbeiten.

http://www.stg-brandenburg.de/id-11052010-blumenampeln-fuer-die-innenstadt.html

Ist eigentlich ein guter Job, wenn man bedenkt, dass du verhältnismässig wenig wissen musst, um gut zu verdienen. natürlich kommt es immer auf das persönliche Engagement und die Freundlichkeit an, weil in diesem Job doch vom Trinkgeld gelebt wird.

Leider gibt es viele Länder in Europa, in denen es keinerlei Ausbildung bedarf, um einen "Stadtführer" abzugeben. Es gibt Firmen, bei denen Personen ohne sonderliche Kenntnisse einen "Bus" mit Insassen mieten, und diesen dann nach Gutdünken alles mögliche erzählen können. Meist "leben" solche Führer vom Trinkgeld und jenen Provisionen, die sie mit Absprachen mit diversen Raststätten, Caffés etc. machen.

Ergibt: Diese Menschen haben wenig bis gar keine Ahnung, erzählen kurz gesagt das, was sie sich aus einigen Büchern selbst beigebracht haben.

Wenn nun ein derartig "autodidakter" Stadtführer incl. Bus nach Österreich oder z.B. Venedig kommt, kann ihm nichts passieren.... ausser, dass ihm kein Mensch seine Stories abkauft.

Hier z.B. in Venedig gab es bereits öfters Anzeigen gegen "Stadtführer" die in dieser Stadt einfach Menschen "anheuerten" um 10 oder 15 Euro pro Person zu erhaschen. Auch in Österreich - und ich weiss dass z. B. von Salzburg, gibt es "geprüfte" Fremdenführer, die eben eine - wie auch hier in Venedig normalerweise Standard ist. Prüfung ablegen müssen, um ihr Wissen in punkto Historie, Wirtschaft, Traditionen etc. zu erlangen. Man erkennt diese allgemein an einer Anstecknadel, an der das Diplom ersichtlich ist. Generell dürfen Stadtführer nicht an Orten wie Museen, Galerien etc. tätig sein, da dort ihr Wissen einfach nicht ausreicht.

Ich denke dabei an eine Freundin, die hier in Venedig eine Ausbildung zur Stadtführerin begann. Nach ein paar Stunden machte sie den "Lehrer" darauf aufmerksam, dass die den Schülern gemachten Ausführungen absolut nicht der Realität entsprächen. Darauf der Ausbilder:

Wir arbeiten mit Touristen. Es geht nicht um das, was geschah, sondern um das, was die Touristen hören wollen.

Sie hat sich daraufhin umgedreht und ist gegangen.

Ansonsten stimmt das, was hier Raven27 und in bezug auf Österreich Ailuj sagen. in Österreich hat ein "Städteführer" ohne Geschichts- oder Kunstgeschichtsstudium keine Chance.


LotharPawliczak  10.01.2012, 17:13

Wie soll man denn das verstehen: "Ich denke dabei an eine Freundin, die hier in Venedig eine Ausbildung zur Stadtführerin begann. Nach ein paar Stunden machte sie den "Lehrer" darauf aufmerksam, dass die den Schülern gemachten Ausführungen absolut nicht der Realität entsprächen. Darauf der Ausbilder: Wir arbeiten mit Touristen. Es geht nicht um das, was geschah, sondern um das, was die Touristen hören wollen."

Ich kann das nur so verstehen, daß die offizielle Ausbildung auch mal schlecht sein kann und daß "autodidakte" Stadtführer nicht unbedingt/zwingend schlecht sein müssen. Es ergibt sich keineswegs zwingend, "Diese Menschen haben wenig bis gar keine Ahnung...", sondern überall - soll ja wohl nicht nur bei Stadtführern vorkommen - gibt es Menschen, die ihren Job beherrschen wie auch Versager! Und in so manchem Beruf gibt es Autodidakten, die "sich aus einigen Büchern (was) selbst beigebracht haben" (Welche Schande, aus Büchern etwas gelernt zu haben!), die ihren Job ausgezeichnet machen.

LotharPawliczak  11.01.2012, 11:42
@LotharPawliczak

Vielleicht ist es noch notwendig zu ergänzen, daß Seminare für Reiseleiter oder Stadtführer immer nur eine grundlegende Einführung in den Beruf und ggf. die jeweilige Stadt bieten können. In Deutschland gibt es solche Seminare nur von privaten Anbietern, darunter Reiseveranstalter, die ihre Leute in der Regel selbst aus- und weiterbilden. Auch staatliche Seminare oder Prüfungen, wie es sie z.B. in Italien oder Österreich gibt, können da nicht mehr leisten. Letztlich muß sich jeder Reiseleiter/Stadtführer sein "Programm" selbst erarbeiten. Worauf soll man sich da sonst wesentlich stützen, wenn nicht auf Informationen Einheimischer und auf Literatur? Um das qualifiziert leisten zu können, scheint mir ein Hochschulstudum als Grundlage unerläßlich.

tintoretto  03.06.2012, 15:49
@LotharPawliczak

Wie soll man denn das verstehen: Welchen Teil des Satzes hast du nicht verstanden? Ich erkläre ihn dir gerne nochmals!

LG

LotharPawliczak  22.06.2012, 20:40
@tintoretto

Na, ich habe doch gesagt, wie ich Deine Bemerkungen, die in "...Es geht nicht um das, was geschah, sondern um das, was die Touristen hören wollen" gipfeln, verstehe: offizielle Ausbildung kann auch mal schlecht sein und Autodidakten müssen nicht unbedingt/zwingend schlecht sein. Das gilt generell und nicht nur für Reiseleiter/Stadtführer! Du deutest ja selbst an, daß es in Venedig ausgebildete und geprüfte Stadtführer mit einer Anstecknadel gibt, die einfach schlecht sind, was offenbar Deiner Meinung nach von der Ausbildung verursacht ist (Ich halte dafür, daß - wer sich anstrengt - auch mit mangelhafter Ausbildung einen Job gut machen kann.). Zweifellos gibt es auch viele gute solche. Ebenso gibt es mit Ihren Gästen einreisende Führer, die nach EU-Recht und Grundsatzurteil des Obersten Gerichts Italiens, das sich speziell ausdrücklich auf Venedig bezog, z.B. in Venedig sehr gute Stadtführungen durchführen. Ebenso gibt es darunter sicher auch "Versager".

Irgendwelche namentlich nicht genannte Ausbildungen oder Leute oder Firmen oder gar ganze Länder pauschal schlecht zu machen, halte ich - gelinde gesagt - nicht für angebracht.

tintoretto  23.06.2012, 14:22
@LotharPawliczak

Ich erkläre es dir gerne nochmals: Ich finde es abolut richtig, generell überall eine staatliche Prüfung für Stadt- /Reiseführer zu verlangen, was weder ein Schlechtmachen von "Leuten, Firmen oder ganzen Ländern" ist, sondern einfach und simpel eine Prüfung vor einer Kommission, bei der das korrekte Wissen, und natürlich auch die Fähigkeit eines Menschen, mit Sprachkenntnis, Freundlichkeit, Respekt und gutem Benehmen den Reisenden ihre Zielstadt, ihr Zielland vorzustellen. (In Italien und Österreich funktioniert das ja sehr gut....) Dazu wäre allerdings auf jeden Fall zumindest ein Kunstgeschichte- oder Geschichtestudium sowie psychologische Bildung unerlässlich.

Selbstauferlegte Sicherheit, "profunde Kenntnis" zu haben... ist ein Selbsturteil, das oft absolut unzureichend ist... und solches dann auf "Reisende" loszulassen, halte ich - gelinde gesagt - nicht für angebracht.

Ich hoffe, dir das jetzt ausführlich erklärt zu haben.

tintoretto  23.06.2012, 14:27
@tintoretto

P.S. - wegen des Kurses meiner Freundin darf ich dich ebenfalls ersuchen, meine Antwort konzentriert zu lesen: ich sprach mit keinem Wort davon, dass dies eine "staatliche Ausbildung" oder "offizielle Ausbildung" war - "Kurse" gibt es überall. Wichtig ist, dass sie - die Teilnehmer an den Kursen - nur dann tätig sein dürfen, wenn sie eine staatliches Diplom besitzen. Und das zu erlangen, ist eine andere Sache.

So. Jetzt bin ich es wieder müde, alles doppelt und dreifach erklären zu müssen.

Ich denke, jetzt versteht wirklich schon jeder meine Antwort......

LotharPawliczak  23.06.2012, 17:04
@tintoretto

Ja klar, das ist italienisches Recht. Das deutsche Recht ist da anders und außerdem gilt das EU-Recht der freien Berufsausübung jedes EU-Bürgers im gesamten EU-Raum. So darf z.B. ein Deutscher in Deutschland keine Bäckerei betreiben, ohne Bäckermeister zu sein, als Franzose darf man das in Deutschland sehr wohl.

Ich denke, jetzt versteht wirklich schon jeder meine Antwort......

tintoretto  23.06.2012, 17:14
@LotharPawliczak

Sicher, lotharPawliczak - es versteht jeder: Du meinst, ein Reiseführer und ein französischer Bäcker in Deutschland haben etwas gemeinsam.

LotharPawliczak  23.06.2012, 17:48
@tintoretto

Ja klar, für beide gilt - insofern sie EU-Bürger sind - das Recht, im ganzen EU-Raum ihren Beruf auszuüben. Im übrigen könnte ein Bäcker bei unsachgemäßer Arbeit seinen Kunden gesundheitlichen Schaden zufügen (so argumentiert jedenfalls die deutsche Bäckerinnung für den Meisterzwang), ein Reiseleiter/Stadtführer gewöhnlich nicht.

Wieso ist es für Dich ausgemacht, daß z.B. ein Wiener Reiseleiter, der mit seiner Gruppe nach Berlin kommt, nur eine schlechtere Stadtführung machen kann, als etwa ein Berliner (Ich setze natürlich voraus, daß beide entsprechend profunde Kenntnisse von Berlin und seinen Sehenswürdigkeiten haben, die man niemals allein mit einem Seminar erwerben kann.)? Und das gilt im Verhältnis aller anderen Städte auch!

tintoretto  23.06.2012, 18:11
@LotharPawliczak

nachdem auch dieser Kommentar wieder in keiner Weise auch nur den geringsten Zusammenhang mit der Frage aufweisen kann - höre ich mit dieser "Debatte" auf.... Deine unkorrekten Vermutungen (Wieso ist es für Dich ausgemacht, daß z.B. ein Wiener Reiseleiter, der mit seiner Gruppe nach Berlin kommt, nur eine schlechtere Stadtführung machen kann, als etwa ein Berliner ) entbehren jeder Grundlage und sind nicht nachvollziehbar.

Ich beende diese Diskussion wieder einmal, da sie mir einfach zu weit vom Thema entfernt ist und du wieder eine "private Auseinandersetzung" auf dieser Fläche suchst, der ich nicht nachkommen werde.

Die Tätigkeit als Reiseleiter oder Stadtführer ist in den unterschiedlichen EU-Ländern unterscheidlich geregelt. Entscheidend ist für EU-Bürger bei der Berufsausübung immer das Land, wo man seinen ständigen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt hat. So müssen etwa alle in Österreich ansässigen EU-Bürger ein Examen ablegen und eine staaliche Genehmigung erwerben, wenn sie solch eine Berufstätigkeit ausüben wollen. Für z.B. in Italien und Spanien ansässige EU-Bürger ist eine Prüfung und Genehmigung für jede einzelne Stadt, in der man tätig werden will, notwendig.

In Deutschland ist Reiseleiter/Stadtführer ein freier Beruf zu dessen Ausübung es keinerlei Genehmigung bedarf, d.h. Reiseleiter/Stadtführer kann hier jeder sein, der es eben kann und entsprechend Aufträge bekommt. Man meldet das als Gewerbe an, wobei ein solcher Gewerbeschein ja nur eine einseitge Erklärung ist, daß man eine solche gewinnorientierte Tätigkeit ausüben will, die eben das Gewerbeamt mit Stempel/Unterschrift zur Kenntnis nimmt.

Natürlich muß man profunde Kenntnisse haben, die man gewönlich mit einem Studium - etwa Architektur, Geschichte, Kulturwissenschaften, Kunst, Philosophie - erwirbt und entsprechend wird man dann wohl auch seine Tätigkeit inhaltlich ausrichten. Ratsam ist, unbedingt ein Reiseleiterseminar, das gewöhnlich nur über einige Tage geht, zu absolvieren, um gewisse Spezial- und Rechtskenntnisse zu erwerben. Die Anbieter solcher Seminare - private Schulen oder Vereine - bieten auch Prüfungen an, über deren Wert man sich streiten kann. Eine IHK-Prüfung beim Deutschen Seminar für Tourismus kann aber auf jeden Fall nicht schaden. Für eine Tätigkeit als Stadtführer oder Reiseleiter führen die entprechenden Unternehmen fast immer eigene Einführungseminare durch, was aber keine Garantie ist, dann auch entprechend Aufträge zu bekommen.

Für die Tätigkeit als Reiseleiter/Stadtführer innerhalb der EU gilt für EU-Bürger die Freiheit der Berufsausübung, d.h. man darf im jedem anderen EU-Land in öffentlich zugänglichen Bereichen (also nicht in historisch geschlossenen Anlagen, wie etwa das Ausgrabundgelände Pompei in Italien, die Akropolis in Griechenland oder in Museen, Kirchen usw.) zu den Bedingungen seines Herkunftlandes für Reisegruppen tätig sein, wenn man mit diesen gemeinam einreist (Gewebeschein, Qualifikationsnachweise und Nachweis gemeinsamer Einreise muß man dabei haben). Das ist nicht unumstritten und die einheimischen Stadtführer mögen natürlich nicht diese ausländische Konkurrenz. Diese Angelegenhit war mehrfach vor dem Europäischen Gereichtshof verhandelt worden und einige Länder (z.B. Spanien, Italien) sind schon zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie die Freiheit der Berufsausübung behindern. Ein Fall, wo Venedig von einem deutschen Reiseleiter eine Strafzahlung gefordert hat, weil er für seine Reisegruppe auch eine Stadtführung durchgeführt hat, ging bis zum Obersten Gericht Italiens, das in einem Grundatzurteil festgestellt hat, daß selbstverständlich EU-Recht gilt und der Reiseleiter Stadtführung ohne besondere Genehmigung für seine Gruppe, mit der er eingreist war, duchführen darf. In vorigen Jahr ist von der zuständigen EU-Kommission eine Untersuchung in Auftrag gegeben worden, wie die Freiheit der Berufsausübung in der EU gewährleistet ist. Dabei sollte ausdrücklich auch die Frage der grenzüberschreitenen Tätigkeit von Reiseleitern Gegenstand sein. Von Ergebnissen hat man noch nichts gehört.


LotharPawliczak  09.10.2011, 08:44

Unterwegs aufgefordert, zu dieser Frage einen Beitrag zu leisten, hatte ich nicht die Quellen bei der Hand, die hiermit nachgetragen seien: Deutsches Saminar für Tourismus e.V.: http://www.dsft-berlin.de. In der EU ist zuständig: Directorate-General Internal Market, Directorate Knowledged Based Economy, Unit D-4, Professional Qaulifivations (Rue de SPA 2, SPA2 6/32, B-1049 Brussels). Das erwähnte Grundsatzurteil des obersten Gerichts Italiens ist vom 18. Mai 2006 und hat das Aktenzeichen 1175/06.

Alle Antworten zur Frage hier gelesen habend, scheint es mir auch erforderlich, einigen Fehlinformationen entgegenzutreten, auch auf die Gefahr hin, daß unzuverlässige Antwortgeber beleidigt sind und aggressiv reagieren:

Reiseleiter/Stadtführer arbeiten für Reiseagenturen, Reiseveranstalter. Fremdenverkehrsämter usw., die es sich gar nicht leisten können, mit „Personen ohne sonderliche Kenntnisse…(, die) wenig bis gar keine Ahnung… haben“ zu arbeiten. Daher schulen, prüfen und überwachen sie ihr Personal. Bei dem erwähnten Streitfall in Italien, mit dem die Angelegenheit eigentlich ein- für alle mal geklärt sein sollte, ging es um einen Studiosus-Reiseleiter. Studiosus hat bekanntlich eine außerordentlich hohe Qualität bei Studien- und Städtereisen.

Liebe „Tintoretto“, ich kann ja verstehen, daß Sie als in Venedig ansässige Österreicherin (?) nicht gut auf ausländische Reiseführer zu sprechen sind, was Sie da aber in die Welt posaunen, ist nicht redlich. Man kann sicher geteilter Meinung sein, ob eher freie Berufsausübung und Marktregulierung oder staatliche Reglementierung zu mehr Qualität führt. Deutschland ist ja nun nicht gerade dafür bekannt, daß es generell und auch bei freien Berufen schlechte Leistungen bietet. Schon vor längerer Zeit hatte der Europäische Gerichtshof Argumente Italiens zurückgewiesen mit dem Hinweis darauf, daß es in Italien überhaupt nicht ausreichend und über entsprechende Sprachkenntnisse verfügende Stadtführer für die vielen einreisenden Touristen gibt. Staatliche Regulierungen haben ja oft auch nur vorgeblich das Ziel, Qualität zu sichern, sondern sollen einheimische Anbieter vor ausländischer Konkurrenz schützen. Das betont bei gegebenen Anlässen immer wieder die EU und die WHO. Wer nicht für den internationalen Wettbewerb sondern für Protektionismus ist, muß sich dafür einsetzen, daß sein Land aus der EU und WHO austritt! Das könnte dann aber für Sie, liebe „Tintoretto“, die Sie als Ausländerin mit einem Italiener verheiratet sind (Ich erwähne dies nur, weil Sie selbst wiederholt darauf hingewiesen haben.), zu Schwierigkeiten bei der Erwerbstätigkeit in Italien führen.

Ja, eine 2-3stündige Stadtführung kostet in Deutschland und mit deutschen Reiseveranstaltern im EU-Ausland etwa 10-15 € pro Person. Man sollte aber auch dazu sagen, daß Stadtführungen, die in Italien angeboten werden, etwa das 2-3fache kosten, wobei den geringsten Teil davon die Stadtführer erhalten. Trinkgeld wird als Einkommensbestandteil angenommen, allerdings ist die Trinkgeldkultur in Europa insbesondere bei Reisen -– anders als etwa in den USA - sehr unterentwickelt. Daher, liebe(r) „kinglear“ ist es ein Irrtum, anzunehmen, daß „in diesem Job doch vom Trinkgeld gelebt wird“. Reiseleiter/Stadtführer ist daher in der Hauptsache eine Nebentätigkeit von Idealisten, die ihre Existenzgrundlage woanders haben. Ich will aber lieber mit einer stadtfüheroptimistischen Wendung schließen:

Müßt mir meine Attraktionen

Doch lassen stehn

Und mein Reisebuch, das ihr nicht geschrieben,

Und meine Kenntnisse,

Um deren Glut

Ihr mich beneidet.

LotharPawliczak  22.06.2012, 19:47
@LotharPawliczak

Aus gegebenem Anlaß scheint mir noch folgender Hinweis angebracht: Nicht Reiseleiter/Stadtführer mit Animateur verwechseln!

Der Spiegel (Heft 25/2012 S. 70-71) schrieb grad unter der Überschrift Im Land des Lächelns zu TUI-Animateuren: "Animateure verbreiten an sechs Tagen in der Woche 12 bis 14 Stunden Frohsinn. Ihre Bezahlung ist eher trist. Anfänger erhalten im Monat 600 Euro, Kost und Unterkunft sind frei, wobei diese schon mal ein Zimmer im Keller sein kann, mit Blick auf eine Betonmauer. Oder ganz ohne Blick."

Reiseleiter/Stadtführer dagegen sind für den ordentlichen Tourablauf verantwortlich und präsentieren Gästen Schönheiten und Besonderheiten der Gegend, der Stadt und die Sehenswürdigkeiten. Das Honorar von Reiseleitern liegt gewöhnlich bei 80-100 € pro Tag zuzüglich Verkaufsprovision für Ausflüge u.ä. (weniger als 10 % scheint mir da unseriös), eine einwandfreie Vergütung für Stadtführungen beträgt so etwa 75 € pro Stunde. Das ist nicht üppig, da oft ein erheblicher unbezahlter Vor- und Nachbereitungsaufwand erforderlich ist und man ja nicht laufend einen Auftrag nach dem anderen realisieren kann. Reiseleiter/Stadtführer sind üblicherweise selbständig und haben daher auch noch erhebliche Kosten selbst zu tragen, so daß das Nettoeinkommen im Verhältnis zu Qualifikation und Kenntnissen vergleichsweise niedrig ist. Es braucht bei diesem Job also viel Liebe zum Reisen und zu den Zielgebieten, die man betreut. Und die Liebe zur Stadt/Gegend will man ja auch den Gästen vermitteln. Oft wird auch von Trinkgeld geredet, aber die Tringeldkultur in Europa ist ziemlich unterentwickelt, während Überseereisende - zumal aus den USA - z.B. kein Problem mit 2 $ "Koffergeld" pro Tag und Person haben.

Und so klage ich föhlich :

Ich kenne nicht Ärmeres

Unter der Sonn, als Euch, Busfahrer, Zimmerfrauen, Reiseleiter, Stadtführer!

Ihr nähret kümmerlich

Von spärlicher Münze

Und Interessenhauch

Eure Majestät

Und darbet, wären

Nicht Reiseveranstalter

Hoffungsvolle Toren.

tintoretto  23.06.2012, 16:39
@LotharPawliczak

ergänzend:

Das könnte dann aber für Sie, liebe „Tintoretto“, die Sie als Ausländerin mit einem Italiener verheiratet sind (Ich erwähne dies nur, weil Sie selbst wiederholt darauf hingewiesen haben.), zu Schwierigkeiten bei der Erwerbstätigkeit in Italien führen.

Wie kommst du auf die Idee? Wieder eine Vermutung, die nicht korrekt ist....

und

..daß es in Italien überhaupt nicht ausreichend und über entsprechende Sprachkenntnisse verfügende Stadtführer für die vielen einreisenden Touristen gibt.

Gerade in Venedig leben viele EngländerInnen, AmerikanerInnen und Deutsche - weshalb sollten die nicht englisch oder deutsch können? - und einige von ihnen arbeiten als geprüfte Stadtführer!..... Ich weiss, dass du sogar mindestens 2 davon kennst..... ;-))

Ich hoffe, dir damit freundlich Auskunft erteilt zu haben....

LG

LotharPawliczak  23.06.2012, 16:58
@tintoretto

Mit meinem Hinweis darauf, "daß es in Italien überhaupt nicht ausreichend und über entsprechende Sprachkenntnisse verfügende Stadtführer für die vielen einreisenden Touristen gibt", habe ich nur ein Dokument der Europäischen Kommission sinngemäß zitiert (falls gewünscht, kann ich gern die Quelle nachreichen), mit dem sie Argumente der italienischen Regierung gegen ein angedrohtes Vertragsverletzungsverfahren in dieser Sache zurückgewiesen hat. Die italienische Regierung hat bekanntlich daraufhin den Präsidentenerlaß, daß sich alle historischen Städte zu "geschlossenen Anlagen" erklären und damit die freie Ausübung der Tätigkeit von EU-Reiseleitern verbieten sollen (nach diesem Erlaß hätte man als Ausländer nicht mal jemandem den Weg z.B. zum Bahnhof oder Hotel erklären dürfen), zurückgenommen. Man mag ja das geltende (EU und italienische) Recht für falsch halten und jeder kann sich dafür einsetzen, es zu ändern. Solange das Recht aber in Kraft ist, gilt es eben!

Habe ich irgendwo bestritten, in Venedig lebende Stadtführerinnen zu kennen? Freilich kenne ich einige - sehr gute und - ich halte mich da höflich zurück - auch schlechte (und zwar in beiden Fällen mit Prüfplakette).

tintoretto  23.06.2012, 17:16
@LotharPawliczak

brauchst nichts zu beweisen, lies mal die Richtlinien: Kein Fragen ums Wissen, und die Antworten: Rat mit Herz und Hirn...(achja - und freundlich, höflich, nett...)

LG und schönen Sonntag noch!

LotharPawliczak  23.06.2012, 17:54
@tintoretto

Und wieso sind Reiseleiter, die aus anderen EU-Ländern mit ihrer Reisegruppe nach Italien kommen und dort im Rahmen des Gesamtprogrammes ihre Arbeit machen, Deiner Meinung - wenn ich Dich recht verstehe - nicht "freundlich, höflich, nett..."?

tintoretto  23.06.2012, 18:16
@LotharPawliczak

wo habe ich das behauptet????

auch hier gilt nun:

nachdem auch dieser Kommentar wieder in keiner Weise auch nur den geringsten Zusammenhang mit der Frage aufweisen kann - höre ich mit dieser "Debatte" auf.... Deine unkorrekten Vermutungen entbehren jeder Grundlage und sind nicht nachvollziehbar.

Ich beende diese Diskussion wieder einmal, da sie mir einfach zu weit vom Thema entfernt ist und du wieder eine "private Auseinandersetzung" auf dieser Fläche suchst, der ich nicht nachkommen werde.

winang  01.05.2013, 00:08
@LotharPawliczak

Italienische Stadtführer arbeiten in der Regel von März bis Oktober, müssen alle Abgaben und Steuern selbst tragen und den Winter auch überstehen.Und in die Rente einzahelen. Es ist keinesfalls richtig, daß die Preise für Führungen in Italien zu hoch sind, in Berlin bezahle ich auch nicht weniger, auch nicht in Wien und schon gar nicht in Paris. Es ist eine Vollzeitarbeit, kein Teilzeitjob, wir haben dafür studiert, also ist es recht und gut, diese Tarife zu verlangen. Es gibt sicherlich schwarze Schafe, besonders die amerikanischen Studenten, die obendrein noch vom Vatikan (ich rede von Rom) unterstützt werden, generell aber kann ich nicht akzeptieren, das unsere Tätigkeit so heruntergemacht wird.

sie sollte auch die Geschichte der Stadt und Bauten wissen