Welche Strafen für Betriebsratvorsitzer droht bei Datenschutzmissachtung?
Ich habe heute erfahren dass der Betriebsratvorsitzender unserer Firma in einem Büroraum vor etwa 6-8 Mitarbeitern erzählt hat dass ich und einige andere Kollegen nicht in der Gewerkschaft sind. Wir wurden namentlich genannt wir seien "Schmarotzer und Trittbrettfahrer". So etwas sollte besonders er nicht ohne meine Einstimmung vor allen aus Datenschutz gründen erzählen dürfen.. Mich würde gerne interessieren welche Strafen auf ihn kommen könnte wenn ich es jetzt an die Glocke hänge..
Als Betriebsratmitglied besonders als Vorsitzender sollte er normalerweise eine Vertrauensperson sein. Werde Ihn morgen mal persönlich darauf ansprechen.
2 Antworten
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Schwierig zu beantworten. Aus meiner Erfahrung heraus, ich bin DSB einer großen deutschen Bank, wird selbst, wenn du es der Aufsichtsbehörde meldest nicht mehr passieren, als das die eine Stellungnahme fordern. Ein Bußgeld halte ich für sehr unwahrscheinlich
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Das ist eine Beleidigung und üble Nachrede. Das sind Antragsdelikte aber Straftaten
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Schmarotzer dürfte eine Beleldigung sein. Üble Nachrede setzt eine ehrabschneidnede Behauptung vorasu, die nicht erweislich wahr ist. Das reicht schon.
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Eben. Nicht erweislich wahr ist. Sie ist aber erweislich wahr, da man beweisen kann, dass jemand nicht in der Gewerkschaft Mitglied ist. Das war ja der Vorwurf.
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Die Bezeichnung Schmarotzer ist ziemlich herabwürdigend. Es ist m. M. auf jeden Fall eine Beleidigung.
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Nein. Man geniesst die Vorzüge eines Betriebsrates, ohne zu zahlen.
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Nein. Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine persönliche Einschätzung. Eine üble Nachrede setzt eine falsche Behauptung voraus.