Welche Strafe wird hier angewendet?
Beispiel: Ein Verbrechen wurde begangen. Zum Zeitpunkt des Verbrechens sprach das Gesetz noch davon, dass der Fall nach 10 Jahren noch verfolgt werden kann und als Verbrechen gilt.
Jahre vergingen und die Regierung wusste nichts vom "Verbrechen", bis eines Tages es raus kam. Zu diesem Zeitpunkt gilt im Gesetz, dass diese Tat nicht mehr als Verbrechen angesehen wird. Die 10-Jahresfrist der Verfolgung vom Verbrechen ist nach dem alten Gesetz noch nicht vorüber.
Wie wird sich der Richter entscheiden? Ist man unschuldig?
2 Antworten
Da es im Zweifelsfall für den Angeklagten gilt , kommt das neue Recht zur Anwendung .
Interesannt wäre es umgekehrt ob man die Person verurteilen könnte , vermutlich auch nicht weil die Tat damals nicht unter Strafe stand .
Aber in den Fall ist klar, es kommt das günstigere neue Recht zur Anwendung.
Eine Gesetzes-Novelle wird immer dann verabschiedet, wenn die gesellschaftliche Entwicklung neue Standards im Strafrecht, Zivilrecht oder Wirtschaftsrecht für die Rechtsprechung zugrunde legt. Dabei werden auch die Ausnahmen definiert, für die es nach der Novelle weiterhin eine Strafverfolgung geben wird (z.Bsp. Mord).
Ansonsten gibt es bestimmte Grundsätze in der Rechtsprechung, wonach immer geltendes Recht angewandt wird (also die aktuelle Version der Gesetze), oder aber auch die Tatsache, dass ein einmal rechtskräftig gefälltes Urteil nicht ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden kann. Wenn neue Beweise auftauchen, kann ein Fall - unter bestimmten Voraussetzungen - "neu aufgerollt" werden, aber ohne ein neues Urteil, kann ein altes Urteil nicht einfach für ungültig erklärt werden.
Dies heißt speziell zu Deiner Frage: Wenn die Tat jetzt erst bekannt wird, und wenn die Verjährungsfrist nach jetzigem Gesetz noch nicht überschritten ist, dann wird der Täter - vorausgesetzt es kommt zu einer Verhandlung - nach aktuell geltendem Recht verurteilt - NICHT nach dem damals gegoltenen Recht! Eine Straftat, die damals 10Jahre gebracht hätte (das muß also ein ziemlich übles Verbrechen gewesen sein!), ist auch nach einer Gesetzes-Novelle garantiert nicht strafrechtlich irrelevant geworden! Es wird also garantiert nicht mit Freispruch zu rechnen sein!