Einzelunternehmer was vergessen?
Werde dieses Jahr mit meinem Kleingewerbe zu 100 % unter 22.500 € gewinnt erwirtschaften.
Auf welche Sachen muss ich aufpassen?
Gewerbesteuer = fällt aus
Einkommenssteuer = ist meines Wissens für Einkommen auf NICHT selbstständiger Arbeit behaftet
Steuererklärung = wird gemacht nächstes Jahr, wenn es so weit ist.
Gewerbe, usw = schon alles angemeldet
Habt ihr noch irgendwas, worauf ich achten MUSS?
PS: habe ein Seminar besucht, aber würde gerne sicher gehen
Danke im Voraus!
Ne falsch geschrieben. Einkommenssteuer gilt für jeden selbstständigen, jedoch habe ich noch unter 8.000€ Gewinn, weswegen die ausfällt
3 Antworten
Werde dieses Jahr mit meinem Kleingewerbe zu 100 % unter 22.500 € gewinnt erwirtschaften.
Der Satz verursacht mir physische Schmerzen.
- Kleingewerbe gibt es nicht. Es gibt Gewerbe oder eben nicht. Ist ein Boolean.
- 22.500,- € ist die Freigrenze zur Nichterhebung der Umsatzsteuer bei den Kleinunternehmern. Mit dem Gewinn hat das NICHTS zu tun.
Gewerbesteuer = fällt aus
Wenn dein Gewerbeertrag < 24.500,- € p.a., korrekt.
Einkommenssteuer = ist meines Wissens für Einkommen auf NICHT selbstständiger Arbeit behaftet
Nein. Es gibt 7 Einkunftsarten, 3 Gewinn- und 4 Überschusseinkunftsarten
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbständige Arbeit
- nichtselbständige Arbeit
- Vermietung und Verpachtung
- Kapitalvermögen
- sonstige (z.B. Renten)
Also du wirst Einkommensteuer zahlen müssen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergew. Belastungen) > als der Grundfreibetrag ist. Evtl. vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer wird nicht natürlich angerechnet.
Steuererklärung = wird gemacht nächstes Jahr, wenn es so weit ist.
Erklärungen -> Plural
- Einkommensteuererklärung inkl. Einnahmenüberschussrechnung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärungen
Elektrinisch authentifiziert abzugeben bis 31.07. des Folgejahres.
Habt ihr noch irgendwas, worauf ich achten MUSS?
- Beitragspflichtige Mitgliedschaft in einer Kammer, z.B. IHK
- Sozialversicherung und evtl. Statuswechsel in Kranken- und Pflegeversicherung und sich hieraus ergebene monetäre Belastungen
- BG
- Für die selbt. Tätigkeit ggf. gesonder abzuschließende private Versicherungen (z.B. Betriebshaftpflicht oder Betriebsinhalt)
- Danke, aber Gewerbesteuerererklärungen fällt aus, weil ich keine Gewerbesteuer zahlen muss, oder nicht? + Einkommensteuererklärung fällt auch aus, weil unter 11.000€ Gewinn. D.h Einnahmenüberschussrechnung fällt auch aus?
Danke, aber Gewerbesteuerererklärungen fällt aus, weil ich keine Gewerbesteuer zahlen muss, oder nicht?
Nein.
Das Finanzamt bzw. die Gemeinde kann nicht hellsehen und wissen ob du steuerpflichtig bist, ergo bleibt die Erklärungspflicht, selbst wenn die sich draus ergebene Steuerbelastung/-erstattung 0,- € beträgt.
Die meisten Selbständigkeiten laufen in den ersten 1-3 Jahren negativ und auch dieser Verlust ist steuerlicht relevant, da er vortragsfähig ist.
Einkommensteuererklärung fällt auch aus, weil unter 11.000€ Gewinn. D.h Einnahmenüberschussrechnung fällt auch aus?
Nein.
Wenn du sie ausfallen lässt, wird das Finanzamt dich schätzen und aufgrund der Schätzung die Steuerschuld festsetzen und zwangsvollstrecken. Schätzungen sind in den meisten Fällen nachteilig für den Steuerplfichtigen.
Dankeschön! Jedoch muss ich kein Mitglied bei der IHK sein, weil mein nichthandwerklicher Jahresumsatz 130.000 Euro nicht überschreitet Und was ist mit BG gemeint?
Jedoch muss ich kein Mitglied bei der IHK sein, weil mein nichthandwerklicher Jahresumsatz 130.000 Euro nicht überschreitet
Woher hast du diese Zahl?
- Jeder Selbständige, der nicht in der Handwerks-, Ärzte-, Anwaltskammer, etc. Mitglied ist, ist IHK Mitglied, ob man will oder nicht.
- Wenn der Gewerbeertrag 5.200,- € p.a. übersteigt wird die Mitgliedsgebühr fällig.
Und was ist mit BG gemeint?
Die Berufsgenossenschaft (= ges. Unfallversicherung).
Wenn du keine Angestellten hast, kein Problem aber manche Selbständige sind trotzdem kraft Satzung versicherungspflichtig.
Ergänzung: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und ggf. Fahrzeuge, wenn die einzige Betriebsstätte nicht auch Wohnung ist.
Die Info habe ich von hier: https://www.ihk.de/duesseldorf/ihre-ihk/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/fragen-und-antworten-2590874#:~:text=Sie%20sind%20nur%20dann%20IHK,nichthandwerkliche%20Jahresumsatz%20130.000%20Euro%20%C3%BCberschreitet. Aber vielleicht habe ich auch mich falsch informiert. Und wenn ich also dieses Jahr ein Gewinn von 8000€ habe, dann habe ich doch schon längst die 5.200€ überstiegen oder nicht? Also muss ich Mitgliedsgebühren zahlen, aber an wem überhaupt? Und bekommt man da keine Post?
Bei Umsatzerlösen von weniger als 600 000 Euro sowie Gewinn von Weniger als 60 000 Euro bist du nach §241a HGB noch von der Buchführungspflicht befreit.
Da dies aber nur für e.K. gilt (Ich nehme an du bist Einzelkaufmann), gilt dein Gewinn in diesem Fall auch als Einkommen - Dementsprechend hast du auch generell Einkommensteuer zu zahlen.
Den musst du in deiner Steuererklärung trotzdem angeben, wobei bei weniger als 24.500 Euro dort keinerlei Steuer anfallen sollte.
Wenn du allerdings sonst noch weitere Einnahmen (z.B. einen normalen Job) hast, wird definitiv eine Einkommenssteuer fällig.
Dankeschön, aber ich glaube du hast da den selben Denkfehler wie ich. Bei der Gewerbesteuer gilt die Grenze von 24.500€, aber bei Einkommenssteuer ist die Grenze bei ca. 11.000€ Oder ich hab ein Denkfehler
Achso natürlich. Das was ich meinte ist, wenn du eine Gewinnauszahlung tätigst - Diese hast du als Eigenes Einkommen zu versteuern.
Einkommenssteuer = ist meines Wissens für Einkommen auf NICHT selbstständiger Arbeit behaftet
Nein, wir haben 7 verschiedene einkunftsarten die der Einkommensteuer unterliegen. Das sind neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, und sonst. Einkünfte wie zb Renten. Die werden im Rahmen der Einkommensteuer Erklärung alle zusammengerechnet.
Mit Kleingewerbe meinst du die Kleinunternehmer Regelung? Umsatzsteuer auf deine Umsätze wird dann nicht erhoben. Eine umsatzsteuererklärung ist aber trotzdem Pflicht.
Dann ist eine Gewinnernittlung per Anlage EÜR Pflicht. Den dort ermittelten Gewinn muss in die Anlage G der einkommensteuererklärung eingetragen.
Ja, wenn der Gewinn unterliegt 24.500 Euro liegt ist als einzelunternehmer keine Gewerbesteuer Erklärung nötig.
Habt ihr noch irgendwas, worauf ich achten MUSS?
Natürlich alle Belege zu Einnahmen und betrieblichen Ausgaben aufbewahren.