Welche Rolle spielte die Volksversammlung in der römischen Republik?

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In der Römischen Republik gab es 4 verschiedene Volksversammlungen (comitia; Komitien).

1) Comitia Curiata: Die Versammlung der 30 Sippen (Curiae; Kurien) stammte noch aus der Königszeit, in der sie zweimal jährlich einberufen wurde. In der späteren Zeit der römischen Republik wurde sie durch 30 Litoren (Amtsdiener) vertreten und hatte hauptsächlich sakrale Funktion (religiöse Zeremonie und formale Bestätigung der Gültigkeit von Staatsakten) und wirkte bei einigen Familien- und Erbangelegenheiten mit (z. B. Adoptionen).

2) Comitia Centuriata: Die auf dem Marsfeld zusammenkommende Zenturiatsversammlung hatte einen historischen Bezug zur Heeresorganisation (Zenturien = Hundertschaften) mit verschiedenen Waffengattungen, wobei sie aber nicht mehr eine tatsächliche militärische Gliederung war. Es gab die Reiter (die Reichsten, die sich ein Pferd leisten konnten) und die Fußsoldaten mit 5 nach Vermögen unterteilten Klassen sowie darunter Handwerkern, Musiken und nicht Wehrpflichtigen. Abgestimmt wurde in der Reihenfolge der Vermögensklassen, bis eine Mehrheit erreicht war. Jede Einheit (Zenturie) hatte nur eine Stimme (Mehrheit innerhalb der Einheit). Die Reichen hatten trotz weniger Mitglieder viele Zenturien und so ein größeres Gewicht. Reiter und 1. Klasse der Fußsoldaten reichten bei Einigkeit schon für eine Mehrheit (wahrscheinlich zusammen 98 Zenturien).

Die Zenturiatskomitien waren zuständig für die Wahl der höheren Magistrate (Amtsträger; jährlich die Konsuln und Prätoren, alle 5 Jahre die Zensoren), die Entscheidung über Krieg und Frieden und anfänglich die Strafjustiz über Bürger (Hochverrat blieb ziemlich lange ein Gebiet).

3) Comitia Populi Tributa; Die Tributkomitien waren eine auf den Forum Romanum zusammenkommende Versammlung des Volkes, in der Plebejer und die Patrizier vertreten waren, und die in 35 Stämme (Tribus) eingeteilt waren (anfänglich 4). Es gab insgesamt 4 städtische und 31 ländliche Tribus. Durch Kisteneintragung wurden Römer einem Tribus als Wahlbezirk zugewiesen. Sie wählten die unteren Magistrate (kurulische Ädilen, Quaestoren und Militärtribunen). Außerdem fand anfänglich vor ihnen Rechtsprechung statt.

4) Concilium Plebis. Diese Volksversammlung (Versammlung der Plebs) war eine auf die Plebejer beschränkte Plebejer Versammlung wurde von den Volkstribunen (Tribuni Plebis) auf dem Forum Romanum einberufen. Sie wählte die plebejischen Ädile und die Volkstribune. Anfänglich wurden vor ihr Gerichtsverhandlungen durchgeführt. Das Concilium Plebis konnte Gesetze beschließen (ihre Beschlüsse [plebis scita = Plebiszite/Volksabstimmungen] waren seit 297 v. Chr. [Ende der Ständekämpfe] für das Gesamtvolk [populus] bindend. In der Praxis lag hier die Gesetzgebung (die ebenfalls zuständigen Zenuriatskomitien waren sehr viel schwerfälliger zu organisieren).

Volksversammlungen wurden von Magistraten und Volkstribunen einberufen, sie konnten nur zustimmen oder ablehnen, nicht selbst einen Antrag stellen, nicht debattieren (es gab die „contio“, eine informelle Versammlung, in der Politiker Absichten und Gesetzesentwürfe ankündigen und vorstellen konnten) oder Anträge abändern.

Die Funktionen sind also:

  • Wahl von Amtsträgern

  • Gesetzgebung

  • Rechtsprechung (spielte aber nur eine untergeordnete Rolle)

Die Volksversammlungen waren ein demokratisches Element in der Verfassung der römischen Republik. Die Nobilität mit dem Senat als Machtzentrum hatte aber die Vorherrschaft und daher ist die Römische Republik eher eine besondere Art der Oligarchie/Aristokratie (auch wenn antike Staatstheoretiker sie als Mischverfassung bezeichneten).

Geschichtliche Darstellungen enthalten nähere Informationen, z. B.:

Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik: : Grundlagen und Entwicklung. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh. 8. Auflage, 2000. (UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher, 460). ISBN 3-8252-0460-X (UTB); ISBN 3-506-99405-0 (Schöningh)

Kurze Frage, kurze Antwort:

Die Volksversammlung im republikanischen Rom war zuständig für die Wahl der Beamten, für die Kriegserklärung, für die Aburteilung schwerer politischer Delikte und für die Gesetzgebung! Die römische Volksversammlung konnte aus sich heraus allerdings keine Initiative entwickeln. Es gab also kein Antragsrecht eines Bürgers aus der Volksversammlung; die Volksversammlung vermochte nicht einmal, einen ihr vorgelegten Antrag zu reformieren. Sie konnte zu den Vorschlägen nur "ja" oder "nein" sagen.

Für detailliertere Informationen empfehle ich Dir nachstehenden Link, viel Erfolg!

http://www.ewetel.net/~martin.bode/RoemRep.htm