Welche Rechte haben wir im Mietrecht?
Der Alte Vermieter hat das altbau Haus an die Kirche gespendet , die Kirche hat es verkauft an meine Vermieter vor 20 Jahren
mein Vater hatte mit erlaubnis von alten Vermieter die Dusche in die Toilette einbauen lassen vor 31 Jahren ,
im Jahr 2009 lief Wasser aus der Wand zum Treppenhaus der neue Vermieter iehat die duschwanne ausbauen lassen und samt ein paar Fliesen neue duschwanne einbauen lassen ,
2024 heute ist eine Fliese abgesplittert , der Vermieter unterstellt jetzt das ungenehmigte und unsachgemäße duscheinbau , aber halloo er hat die Dusche ja durch ihren Handwerker ausbauen und rumbasteln lassen ?
und das es ungenehmigt sei die Behauptung ist absurd er hat es 2009 ausbauen neu einbauen lassen , und Bei allen Mieterhöhungen wurde auch Dusche angegeben , als er das Haus vor 20 Jahren gekauft hat war der Raum als Dusche bekannt , und er kann doch keine ungenehmigte Einbau unterstellen zudem mal er die duschwanne 2009 ausbauen lies wegen auslaufender Wasser und rumbasteln lies ?
welche Rechte haben wir ?
iich hoffe ihr versteht mein Kauderwelsch :(
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Maßgeblich ist, wer zuletzt an der Dusche "herumgebaut" hat. Das war ja nach deiner Schilderung der Vermieter selbst im Jahr 2009.
Weist die Anschuldigung des Falscheinbaus mit Hinweis auf die durch seine Handwerker erfolgten Arbeiten in 2009 zurück.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Warum stellst Du die Frage nun zum 3. mal? Die Antworten werden sich nicht ändern.
Wenn der Vermieter der Meinung ist, das wäre nicht genehmigt, muss er euch das nachweisen.