Welche Rechte haben wir im Mietrecht?

2 Antworten

Maßgeblich ist, wer zuletzt an der Dusche "herumgebaut" hat. Das war ja nach deiner Schilderung der Vermieter selbst im Jahr 2009.

Weist die Anschuldigung des Falscheinbaus mit Hinweis auf die durch seine Handwerker erfolgten Arbeiten in 2009 zurück.

Warum stellst Du die Frage nun zum 3. mal? Die Antworten werden sich nicht ändern.

Wenn der Vermieter der Meinung ist, das wäre nicht genehmigt, muss er euch das nachweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker