Welche Rechte habe Ich, wenn der Umschulungsträger der Ausbildung nicht nachkommt?

1 Antwort

Welche Rechte du hast sollte eigentlich in dem Vertrag stehen, den du am Anfang unterschreiben musstest, da wo auch deine Verpflichtungen festgehalten wurden.

Mit diesen "Schulungen" oder auch ""Ausbildungen"" verdienen unzählige "Träger" derzeit eine ganze Menge Geld.

Mir wurde von meiner Stelle auch so etwas angedient, aber ich habe verzichtet.

Da gibts gute und schlechte, und es auch welche, die auf dem Weg zu "gut" plötzlich nicht mehr weiter kommen, weil sie sich entweder übernommen haben oder kein Lehrpersonal finden.

Scheint irgendwie eine Mode geworden zu sein...

Da wo ich war hat es den Eindruck erweckt, dass der eine Träger eine Person an einen anderen weiterreicht, wenn die Maßnahme ausgelaufen ist.

"Ein Jahr Maßnahme zu Feststellung der Fähigkeiten, dann beim nächsten 2 Jahre für eine Helfertätigkeit, dann noch ein Jahr anderswo um einen §richtigen" Berufsabschluss zu haben, dann eine Bewerbungsmaßnahme..."