Welche Rechte habe Ich, wenn der Umschulungsträger der Ausbildung nicht nachkommt?
Guten Tag,
Ich bin zur Zeit in einer Umschulung zur Fachkraft für Lagerlogistik (Sie dauert verkürzt 2 Jahre und bezahlt wird dir vom Arbeitsamt).
Ich bin mitten in der Prüfung, die Schriftliche habe ich abgelegt. Wir wurden seit knapp 1 Jahr nicht mehr unterrichtet, in fast 2 Jahren erlebe ich nun den 6 Ausbilder der nun wieder von vorne anfängt, wenn er überhaupt mal aus seinen Büro heraus kommt.
Nun wurde nach langen Beschwerden an das Arbeitsamt nichts gemacht, es wurden zwar mehrere Gespräche geführt auch zwischen dem Amt und dem Träger, doch nie hat es Früchte getragen.
Nach der schriftlichen Prüfung sind die Prüflinge und Ich also zuhause geblieben was wir dem Amt und dem Träger mitgeteilt haben, wir sahen keinen Sinn in 8 Stunden Kaffee trinken (und das idt nicht überzogen wir haben wirklich nur Kaffee getrunken und Karten gespielt) Kein Unterricht fand Statt oder andere ausbildungsrelevante Inhalte. Abgesehen mal von Schülern behüten oder Zeitungaustragen.
NATÜRLICH hätten wir das nicht gedurft ist ja auch irgendwo klar. Aber es kann doch nicht sein, daß wir nur die Pflicht haben anwesend zusein, doch wenn wir da sind sind wir halt bloss da, niemand macht was mit uns wir lernen wenn nur selbst wenn wir anfangen selbststudium zu machen, schließlich wollen wir ja die Prüfung bestehen.. haben wir in keinem Punkt irgendwelche Rechte? Meine Sachbearbeiterin plädiert auch nur auf meine Anwesenheitspflicht auf alles weitere gehen die nicht mehr ein, ob Unterricht statt findet oder die 22.000 Euro die bezahlt wurden auch wirklich in eine gute Ausbildung eingehen interessiert die gar nicht.
Haben wir als Umschüler irgendwelche Rechte? Oder sind wir nur da um eine Statistik zu erfüllen, ich bin wirklich motivationslos... ich habe angst das wir die Prüfungen nicht schaffen. Am 27.05 weiss ich bescheid wie die schriftliche lief... aber diese angst weil man auch weiss nicht viel zu wissen... ist... naja beängstigend und frustrierend 😅
1 Antwort
Welche Rechte du hast sollte eigentlich in dem Vertrag stehen, den du am Anfang unterschreiben musstest, da wo auch deine Verpflichtungen festgehalten wurden.
Mit diesen "Schulungen" oder auch ""Ausbildungen"" verdienen unzählige "Träger" derzeit eine ganze Menge Geld.
Mir wurde von meiner Stelle auch so etwas angedient, aber ich habe verzichtet.
Da gibts gute und schlechte, und es auch welche, die auf dem Weg zu "gut" plötzlich nicht mehr weiter kommen, weil sie sich entweder übernommen haben oder kein Lehrpersonal finden.
Scheint irgendwie eine Mode geworden zu sein...
Da wo ich war hat es den Eindruck erweckt, dass der eine Träger eine Person an einen anderen weiterreicht, wenn die Maßnahme ausgelaufen ist.
"Ein Jahr Maßnahme zu Feststellung der Fähigkeiten, dann beim nächsten 2 Jahre für eine Helfertätigkeit, dann noch ein Jahr anderswo um einen §richtigen" Berufsabschluss zu haben, dann eine Bewerbungsmaßnahme..."