Welche Rechte habe ich bei einer kurzfristigen Absage des Untermieters?

3 Antworten

Kommt drauf an.

Wenn man davon ausgehen kann, dass es um ein möbliertes Zimmer geht, dann kann der Mieter bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben kündigen.

Die "Absage" wird man wohl als Kündigung des Mietvertrages werten müssen.

Damit ist die Kündigung fristgerecht zum 31.10. erfolgt.

Das war dann seinerseits ein mit euch geschlossener Mietvertrag. Dieser kann mündlich oder auch schriftlich geschlossen werden.

Grundsätzlich könnt ihr euch auf die Mail berufen, wenn ihr bis dahin keinen neuen Mitbewohner bekommt.

Das solltest du ihm mitteilen, daß seine Mail die Akzeptanz eines Mietvertrages war, ihr hat ein Angebot gemacht, er es mit der Mail angenommen. Damit muss er die reguläre Kündigungsfrist einhalten und die Miete bis dahin auch zahlen.

DAS solltet ihr ihm schreiben - optional könne er einen Ersatzmieter anbieten- den ihr annehmen könnt- aber auch ablehnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Was heißt gefunden? Gab es einen Mietvertrag, egal ob schriftlich oder mündlich? Wenn ja, kann er nicht einfach absagen, sondern muss schriftlich kündigen.