Welche Möglichkeiten habe ich finanziell in einer Ausbildung ohne die Eltern einzubeziehen?

Isuzu189  01.08.2024, 21:18

Wie teuer ist die Wohnung

private90 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 21:21

Keine Kaution, ca. 400-500€ warm

5 Antworten

Ich würde mich an die Gläubigen wenden - ob der Rückzahlungsbetrag verringert werden kann. Wenn das unfruchtbar bleibt, würde ich mich an eine Schuldenberatung wenden, ob von dort Unterstützung bekommen könnte.

Dann würde ich mich ernsthaft an das Jugendamt wenden. Du bist noch nicht 25. Also kannst Du noch kein Bürgergeld beantragen - sollte es dazu kommen. Selbst, wenn das Jugendamt sagen würde, dass sie Dir nicht mehr helfen können, weil Du zu alt bist - Okay. Dann ist das so. Aber ich würde es nicht von Anfang an unversucht lassen. Ich denke jedoch, dass man Dir sagen wird, ob Deine Eltern verpflichtet sind, Dich finanziell zu unterstützen. Und wenn ja - wie Du das anstellen kannst.

Frag das Wohngeldamt, ob die Dich unterstützen.

Lass nichts unversucht. Negative Antworten könnte es geben. Nicht nachzufragen - bist Du selbst Schuld.


TinaPauli  01.08.2024, 22:00

Wohngeld gibt es nicht

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AriZona04  01.08.2024, 22:19
@TinaPauli

Es gibt das Wohngeldamt mit der Möglichkeit, eine Wohnung vermittelt zu bekommen und mit der Möglichkeit, Wohngeld zu erhalten. Was willst Du mir sagen?

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TinaPauli  02.08.2024, 06:01
@AriZona04

Das deine Aussage falsch ist, die Wohngeldbehörde vermittelt keine Wohnungen, das macht übrigens keine Behörde und ein Azubi in erster Ausbildung hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

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AriZona04  02.08.2024, 07:45
@TinaPauli

Ich weiß nicht, ob es das Wohnungsamt noch gibt. Zu meiner Zeit - 80er/90er - gab es das. Und man konnte in der Tat eine Wohnung vermittelt bekommen. Kann sein, dass das abgeschafft wurde. Es ist ja eh immer dasselbe: Das, was man mal gelernt hat, gibt es nicht mehr.

Ob jemand Anspruch auf Wohngeld hat, wissen die Leute beim Wohngeldamt. Das ist Fakt. Und da sollte sich auch keiner scheuen, anzufragen. Denn einen Antrag stellen darf JEDER. Da muss keiner erst um Genehmigung bitten. Wer nicht wagt, gewinnt nie! Wer einfach fragt, bekommt Antwort.

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TinaPauli  02.08.2024, 09:00
@AriZona04

Ich arbeite seit 15 Jahren in der Wohngeldbehörde, es gibt ein Wohngeldgesetz und nach diesem hat er/sie keinen Anspruch auf Wohngeld, warum soll dann ein Antrag gestellt werden?

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Was Du gerne möchtest ist nicht relevant, sondern was für Ansprüche bestehen könnten und die müssen vorrangig geprüft werden.

Dazu zählt dann natürlich auch eine mögliche Unterhaltspflicht der Eltern, wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, aber da müsste man dann deine individuellen Umstände kennen, warum man mit fast 25 Jahren noch keinen Abschluss in der Tasche hat.

Bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres bestünde in der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld.

Würdest Du nicht mehr bei den Eltern wohnen und gemeldet sein, stünde dir bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.

Nach dem Auszug läge der derzeitige theoretische Unterhaltsanspruch bei monatlich 930 Euro, abzüglich Kindergeld und die Nettovergütung würde bis auf einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro auch angerechnet.

Könntest dann nach dem Auszug in einer betrieblichen Erstausbildung BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen, da kommt es aber auch auf das Einkommen der Eltern und deine eigene Nettovergütung an.

Einen kostenlosen BAB - Rechner findest Du im Internet.

Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde besteht nicht, selbst wenn Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum wärst und das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen würdest.

Auch wenn Du auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung keinen Anspruch auf BAB - hättest, wärst Du von Wohngeld ausgeschlossen, da Du dann zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - hättest und auch dann würdest Du von Wohngeld ausgeschlossen sein.

Wenn Du nach dem Auszug schon 25 sein würdest, könntest Du einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, weil Du ab da auch im Haushalt der Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft bilden würdest und bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen einen eigenen unabhängigen Anspruch auf Leistungen hättest.

Das Einkommen und Vermögen der Eltern wären dann nicht mehr relevant, aber dennoch könnte dann eine mögliche Unterhaltspflicht der Eltern ins Spiel kommen, weil Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast.

Aber wie erklärt könnten die Eltern dann prüfen lassen, ob Du deinen Unterhaltsanspruch nicht verwirklicht hast, denn auch ein Kind hat Pflichten und dazu gehört, den Abschluss einer Berufsausbildung oder Studium zielstrebig zu verfolgen.

Das wäre dann unter Umständen vor dem Familiengericht zu klären.

Ausbildungsvergütung, BAföG, BAB bzw Wohn- oder Bürgergeld.

Kommt auf den Einzelfall an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

TinaPauli  02.08.2024, 09:01

Wie schon so oft, als Azubi in Erstausbildung besteht kein Anspruch auf Wohngeld, auch nicht im Einzelfall

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Zu der Unterhaltsverpflichtung der Eltern sei natürlich angemerkt, dass man eben den Einzelfall betrachten muss. In dem Alter eine Ausbildung abgebrochen und worauf so lange gewartet um eine neue Ausbildung zu beginnen?

Und 800 EUR sind zu wenig für eine eigene Wohnung! Denn mit 25 entfällt dann auch schon mal das Kindergeld. Allerdings könntest du zum Jobcenter gehen und dort nach finanzieller Unterstützung fragen. Denn nun kann man dir nicht mehr sagen, dass du bei den Eltern wohnen bleiben musst.

Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Ein Anspruch auf Wohngeld entfällt, da du dem Grunde nach Anspruch auf BAB hast (egal ob d auch BAB bekommst oder nicht).

Neben der Ausbildung noch einen Minijob machen. Eltern fragen, was sie freiwillig dazu geben, damit du endlich gehst. Dieses "ich möchte kein Geld von den Eltern" ist ja schön und gut, nur unfair den Steuerzahlern gegenüber, wenn eine Unterhaltspflicht bejaht werden würde! Wobei so viel Unterhalt wäre es auch nicht mehr. 800 EUR - 100 EUR (ausbildungsbedingter Mehrbedarf) = 700 EUR.

Theoretischer Anspruch liegt bei 930 EUR. Macht also für die Eltern 230 EUR Unterhalt.

Die Wohnung die du da im Auge hast, wäre viel zu teuer! Dazu noch Versicherungen, Erstausstattung, Möbel, Strom, Handy usw.

Da kommst du nicht weit mit 930 EUR. Und dann noch 300 EUR Schulden im Monat... Vergiss es!

Du wirst hier realistisch erstmal das Jobcenter einbinden müssen. Ab 25 Jahre sind deine Eltern nicht mehr für dich unterhaltspflichtig - da gäbe es also nicht mal was zu holen wenn du das wollen würdest.

BAB kann eine Option sein. Erstausstattung quasi unmöglich, da du nicht im Bürgergeldbezug bist und es wohl auch versäumt hast dir irgendwas anzusparen. Wohngeld gibts nur aufstockend zu einem "ordentlichen" Einkommen dazu.

Die 300 € Schulden sind halt an der Stelle leider dein eigenes Problem, die werden in keinster Weise mit berücksichtigt.