Welche Jobs mit 15?

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Mit Zustimmung der Eltern dürfen Teenager kleine Tätigkeiten ausführen:

Ich wünsche Dir viel Glück.

Du kannst im Bastelladen beraten und Kunden helfen

Beim Tannenbaumverkauf helfen

Im Weihnachtsgsschäft in Warenhäusern Geschenke einpacken.

Babysitting

Zeitung austragen

Hunde ausführen

kleine Gartenarbeiten machen

Callcentertätigkeiten

Treppe putzen

Einkaufen gehen für ältere Menschen

Im Supermarkt zur Hand gehen

Kellnern

Botengänge machen für Menschen, die Hilfe benötigen.

Erntehelfer in der Landwirtschaft

Anderen Schülern Nachhilfe geben

Arbeiten ab 15

15-jährige Jugendliche dürfen sich geringfügig beschäftigen lassen, was früher als „400-Euro-Job“ bekannt war. Diese Grenze liegt heute bei 538 Euro pro Monat. Das heißt: Sie dürfen jeden Job annehmen, der in diesen Bereich fällt, sei es in der Gastronomie, als Zeitungsausträger oder in anderen Branchen, die keine besondere Qualifikation erfordern.

Auch eine Berufsausbildung ist in diesem Alter möglich, da in der Regel bereits der Hauptschulabschluss erworben wurde und die Schule, damit vorläufig abgeschlossen ist.

» Arbeitszeiten für 15-Jährige
  • Maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.
  • Samstags- und Sonntagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen erlaubt, wie etwa in Krankenhäusern, dem Gastgewerbe oder im Verkehrswesen.
  • Ferienjobs sind für maximal 4 Wochen im Jahr während der Schulferien erlaubt.

Für Arbeiten ab 15 gilt nach JArbSchG, dass eine Beschäftigung nur zwischen 6 und 20 Uhr erfolgen darf. Schüler müssen in ihren Arbeitsvertrag aufnehmen, dass sie nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn keine schulischen Verpflichtungen der Arbeit im Wege stehen – die Schule geht zu jeder Zeit vor. Zusätzliche Arbeitsstunden sind nicht erlaubt! Wird der Jugendliche in einem Notfall zur Arbeit herangezogen, darf diese Arbeitszeit nicht dafür sorgen, dass er mehr als vereinbart arbeitet – an einem anderen Termin hat er also frei.

Pausenregelung

Auch Pausen sind für Jugendliche gesetzlich vorgeschrieben: Spätestens nach 4,5 Stunden muss eine Pause eingelegt werden, die eine halbe Stunde dauert. Ist der Jugendliche länger als 6 Stunden vor Ort, hat die Pause 60 Minuten zu dauern. Sie findet spätestens eine Stunde vor Arbeitsende statt.

Verdienst

Es gibt keine speziellen Verdienstgrenzen für Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren. Der Verdienst hängt von der Art der Tätigkeit und der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Wichtig ist:

  • Steuerfreies Einkommen: Bis zu einem jährlichen Verdienst von 11.604 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei, da es den Grundfreibetrag nicht überschreitet (§ 32a EStG). Solange die Einkünfte nicht über diesem Betrag liegen und der Arbeitgeber keine Lohnsteuer abführt, müssen keine Steuern gezahlt werden.
  • Sozialversicherung: Für gelegentliche und geringfügige Tätigkeiten fallen in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge an, solange die Einkünfte unter bestimmten Grenzen bleiben (monatlich bis 538 Euro bei Minijobs).
Kurzfristige und nicht kurzfristige Beschäftigung

Verdient ein 15-Jähriger während eines Ferienjobs mehr als 538 Euro im Monat, ist zu unterscheiden, ob der Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung eingestuft wird oder nicht.

» Kurzfristige Beschäftigung

Ein Ferienjob gilt als kurzfristige Beschäftigung, wenn er von vornherein auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. In diesem Fall fallen keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) an, unabhängig davon, wie hoch der Verdienst ist.

» Nicht kurzfristige Beschäftigung

Wenn der Ferienjob nicht unter die Kriterien einer kurzfristigen Beschäftigung fällt, also länger als 3 Monate oder 70 Tage im Jahr dauert, und der Verdienst über 538 Euro liegt, ist der 15-Jährige grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung: In diesem Fall zahlen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen.
  • Steuerliche Behandlung: Der Lohn ist zudem lohnsteuerpflichtig. Für Jugendliche, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (im Jahr 2024 sind das 11.604 Euro) bleiben, kann die gezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.

💡 Hinweis: Für Schüler besteht normalerweise keine Krankenversicherungspflicht, da sie über ihre Eltern familienversichert sind. Das gilt allerdings nur, solange die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung, im Moment bei Minijobbern nicht mehr als 538 Euro im Monat, nicht überschritten werden. Ein einmaliger Verdienst aus einem Ferienjob gefährdet diese Familienversicherung in der Regel nicht, kann aber bei regelmäßigem Einkommen über dem Freibetrag problematisch werden.

https://www.arbeitstipps.de/arbeiten-ab-14-15-16-welche-jobs-sind-geeignet.html#:~:text=Eine%20Ausbildung%20beginnen


DianaValesko  10.12.2024, 00:05

Danke für den verliehenen ⭐freue mich sehr, alles Gute für Dich

  • Supermarkt, Regale auffüllen
  • Eis verkaufen
  • Saisonarbeit in Freizeitanlagen
  • Lagerarbeiten
  • Promotion Jobs
  • Zeitung austragen
  • Verkaufstätigkeiten
  • Kellnern
  • Nachhilfe geben