Welche Grundrechte betroffen, was muss die polizei tun?

3 Antworten

Ein Elternteil wird seinem Kind gegenüber handgreiflich.

Dann ist wohl eher Artikel 2 Absatz 2 GG betroffen bzw. die darauf basierenden strafrechtlichen Normen.

Da sind keine Grundrechte betroffen, sondern Strafgesetze.

Was im Detail gemacht wird, hängt von der konkreten Situation ab.

Im Falle ziehen die Beamten das Jugendamt hinzu - und das Kind wird u.U. erst einmal in Abhut genommen.