Welche Gesetze und Vorschriften bei der Herstellung von Halogenkohlenwasserstoffen zu beachten?

2 Antworten

Darüber kann man eine ganze Abhandlung schreiben. Als Schüler der 10. Klasse oder der Sek I/II generell, sind die Möglichkeiten sehr limitiert.

Was möglich wäre, wäre zum Beispiel die Reaktion von Hexan (besser Heptan) mit Bromwasser, welches dann von einer starken Lichtquelle angestrahlt wird.

Der Versuch sollte selbstredend nur unter einem Abzug gemacht werden, da dabei Bromwasserstoff frei wird.

Versuche Iodmethan herzustellen oder kurzkettige Halogenalkane , die Methan oder Ethan als Grundlage haben sind definitiv keine Schülerversuche. Das liegt nicht daran, dass man die Schüler ärgern will sondern schützen. Vorallem die Halogenalkane mit einer kleinen Anzahl an C-Atomen neigen dazu kanzerogen (krebserregend) zu sein [wenn man den zu Grund liegenden Mechanismus kennt, ist das auch logisch]. Für Iodmethan gilt das ganz besonders!

Die Reaktionsprodukte dürfen auch nicht ohne weiteres in den Ausguss geschüttet werden: Halogenierte organische Komponenten müssen speziell gesammelt und entsorgt werden.

So genannte FCKWs dürfen auch nicht in die Umwelt gelangen (bzw. halogenierte KW generell nicht), da sie die Ozonschicht abbauen und so gut wie gar nicht natürlich zersetzt werden können.

Kurzkettige Halogenalkane dürfen auch nicht irgendwelchen Brenn-/Flammproben ohne weiteres unterzogen werden. Die Möglichkeit, dass sich zum Beispiel Phosgen oder andere giftige Stoffe bei der Zersetzung bilden, ist sehr hoch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – MSc in Biochemie

Da wird es bestimmt einige geben. Das kommt natürlich auch immer drauf an welche Komponenten du für die Herstellung nutzt