Welche Form ist besser im Schriftverkehr, ich oder "der Unterzeichner"?

2 Antworten

"Der Unterzeichner" ist unüblich und umständlich"

Üblich und sinnvoll ist die direkte Ansprache des Angemahnten:

"Für die von uns / Für die von mir am XX.XX.XXXX erbrachte Leistung ist noch ein Betrag in Höhe von XXX,XX Euro offen.

Bitte überweisen / zahlen Sie den noch offenen Betrag bis zum XX.XX.2017, damit der Vorgang abgeschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Gläubiger"

Je nach Beziehung (guter Kunde) kann man noch etwas Zuckergenuss hinzupacken:

"Schnell wird eine Rechnung im Wust des heutigen Papierkrams übersehen, daher möchte ich / möchten wir Sie freundlich darauf aufmerksam machen..."

Etwas Freundlichkeit (auch wenn man da die rein sachliche Ebene verlässt) sorgt erfahrungsgemäß schneller für eine Bezahlung als kühle distanzierte Schreiben.

Wie derLordselbst schon geschrieben hat, ist “der Unterzeichner“ unüblich. Zudem kommt es auch darauf an, Wer Wen anschreibt. Der Gläubiger den Schuldner oder der Schuldner den Gläubiger, um beim Beispiel zu bleiben.