Welche Angehörigen des öffentlichen Dienstes können hoheitliche Befugnisse übernehmen?

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Beamte und Angestellte

Ein Beamter auf Probe

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darkmoontae 
Beitragsersteller
 21.09.2020, 18:19

Danke!!

ayliinn06  03.12.2020, 18:24

Darf ich fragen welches Buch das ist? Lg

Alle, auch Tarifbeschäftigte.

Ein Beamter auf Probe ist wie die Bezeichnung schon sagt ein Beamter.

Artikel 33 GG besagt lediglich, dass

[d]ie Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ... als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen [ist], die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

lässt also Ausnahmen zu.

Welche Angehörigen des öffentlichen Dienstes können hoheitliche Befugnisse übernehmen?

Jeder, dem diese Aufgaben übertragen wurden. Man sagt zwar immer, dass die hoheitlichen Aufgaben Beamten vorbehalten sein müssen, das ist in der Praxis aber schon lange nicht mehr so.

und ist ein Beamter auf Probe schon quasi Verbeamtet ?

Nicht nur quasi, sondern er ist verbeamtet.

Beispielsweise unser Amt: Das Hochbauamt im Kanton (bei euch ein Bundesland) vertritt die sog. 'territoriale Körperschaft' (der Kanton, bzw. das Bundesland) in der Funktion als Eigentümer der Bauten, als Bauherr bei Bauvorhaben und als Hausherr. De-jure ist es der Amtsleiter, der diese Funktionen ausübt und de-facto an Projektleiter und Bauherrenvertreter delegiert gemäss Organigramm und Kompetenzordnung.

Nein, sonst wäre er ja schon Beamter. Auf Probe kann ja auch heissen, dass er die Probe nicht besteht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ronox  16.09.2020, 16:02

Ein Beamter auf Probe ist ein Beamter, der sich in der Probezeit befindet. So steht es auch im Gesetz. Aber schon aus sprachlichen Gründen ergibt sich, dass er dazu verbeamtet sein muss, ansonsten könnte er sich nicht erproben. Ein Angestellter in der Probezeit hat schließlich auch einen Arbeitsvertrag und bekommt ihn nicht erst nach der Probezeit.

Velbert2  16.09.2020, 16:04
@Ronox

Aber kann in der Probezeit gekündigt werden. Das ist bei Beamten auf Probe auch der Fall. Beamte nach der Probezeit können nicht mehr gekündigt werden. Es sei denn, sie haben die sprichwörtlichen goldenen Löffel geklaut.