WEITERFÜHRENDE SCHULE, ABSAGE. Was Nun?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast ein Recht auf einen Platz und sogar die Verpflichtung weiter zur Schule zu gehen bzw. eine Ausbildung zu machen. Du kannst also auf einen Platz bestehen. Aber es ist trotzdem immer besser, wenn man das friedlich klärt.


Skatetastical 
Beitragsersteller
 20.04.2012, 18:09

Definiere " friedlich klären" also in dem Zusammenhang ._.?

Dotter1981  20.04.2012, 20:04
@Skatetastical

Naja, wenn du irgendwo ohne erst Druck zu machen einen Platz kriegst. Habe meinen so auch an meiner "Traumschule" bekommen. Und mein Schulleiter hat sich sogar noch gezielt um mich gekümmert, immer gefragt wie es läuft und wenn es mal nicht so lief, dann hat er von sich aus mit mir "auf Augenhöhe" besprochen was sich ändern müsste. Wenn das nicht klappt, dann musst du an einer Schule auf einen Platz bestehen. Schulpflicht ist 12 Jahre, und das heißt, dass du 12 Jahre Anspruch auf einen Schulplatz an einer Schulform deiner Wahl hast (deren Voraussetzungen du erfüllst).

Staatliche-Gymnasien müssen dich als Deutschen-Staatsbürger, wenn du aus der entsprechenden Stadt kommt annehmen, soweit ich weis, oder trifft das bei dir nicht zu?(Staatsbürgerschaft/sind die Schulen in anderen Städten?)Oder sind es alles private gymnasien? mfg tarlos


Skatetastical 
Beitragsersteller
 20.04.2012, 18:08

Also ich besitze eine deutsche Staatsangehörigkeit und leider war die Schule mit der 1. Priorität in meiner Stadt. Ich hab trotzdem eine Absage bekommen und privat ist die Schule eigentlich nicht.

berufskollege oder ausbildung


Skatetastical 
Beitragsersteller
 22.04.2012, 12:31

Wäre das nicht ein bisschen zu spät um sich dafür zu bewerben?