Weiterbildung "Geprüfte Personalfachkauffrau" Zulassungsvoraussetzungen?
Guten Morgen,
ich habe dieses Jahr im Juli meine Ausbildung zur Industriekauffrau abgeschlossen und einen befristeten Vertrag für 1 Jahr bekommen. Während meiner Ausbildung habe ich gemerkt, dass ich in Richtung Personalwesen gehen möchte.
Leider konnte mein Betrieb mich nicht in der Personalabteilung übernehmen, da momentan kein Bedarf besteht. Also wurde meine Alternative angeboten: Finanzbuchhaltung! Hier bearbeite ich Reisekosten und Kreditoren.
Ich habe heute den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen an die IHK geschickt, trotzdem bin ich neugierig ob es genehmigt wird und frage deshalb hier:
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Kann ich diese Weiterbildung machen, auch wenn ich nicht in der Personalabteilung arbeite sondern in der Finanzbuchhaltung? (Ich möchte unbedingt in die Perso, leider habe ich momentan keine andere Möglichkeit und es ist so schwer etwas in Richtung Personal zu finden)
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Brauch ich einen unbefristeten Vertrag um diese Weiterbildung zu machen? Da sie um die 2 Jahre dauert..
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Bis die schule nächstes Jahr ca. im Sommer 2017 anfängt, habe ich bereits ein Jahr Berufserfahrung (ich benötige 2 Jahre, da ich eine kaufm. Ausbildung gemacht habe) langt das?
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Hat jemand eine Weiterbildung zur Geprüften Personalfachkauffrau gemacht? Was könnt ihr mir dazu erzählen?
Vielen Lieben Dank an alle die mir weiterhelfen.. :-)
Wünsche euch noch einen guten Rutsch ins neue Jahr.
1 Antwort
Hallo,
a) Du benötigst zum Abschluss der Weiterbildung zwei Jahre Berufserfahrung. Da du diese nicht hast, kannst Du nur eine bedingte Zulassung erhalten, die verfällt, wenn Du zum Zeitpunkt der Prüfung nicht die zwie Jahre nachweisen kannst (z.B. Arbeitslosigkeit oder....).
b) Du brauchst eine Tätigkeit, die dem was Du werden möchtest (PFK) passend ist. Hier ist der Job in der Buchhaltung nicht wirklich hilfreich. Es kann also sein, dass die Zulassung abgelehnt wird.
c) Allerdings gab es in diesem Jahr dazu ein Urteil (glaube in Hamburg), das die rigiden Zulassungsvoraussetzungen der IHK bei einer Fortbildung zur Immobilienfachwirtin abgelehnt hat.
Die Bewerberin hatte genügend Berufserfahrung, allerdings nicht im Immobereich, aber im kaufmännischen Feld. Das gericht hat geurteilt, dass die Praxis auch in einem anderen Feld erworben sein kann, da der Lehrgang auf die spezifische Praxis vorbereite. Ggf. kannst Du gegen eine Ablehnung der Zulassung mit diesem Hinweis Beschwerde einlegen. Schreibe dann direkt an den Hauptgeschäftsführer der IHK, auf keinen Fall an den ablehnenden Sachbearbeiter. Dann sind Deine Chancen gut.
Viel Erfolg.