Weiterbewilligung?

4 Antworten

Ja, 1 und nicht 2.

Du mußt Dich in dem Fall nicht mitzählen :)

Du stellst den Antrag, demnach zählst Du schon als eine Person, es wird ja nach weiteren zum Haushalt gehörenden Personen gefragt und das wäre dann 1 Person, wenn außer dir und deinem Mann keine weitere Person im Haushalt lebt.

Ich wohne mit mein Mann zusammen,bei der weiterbewilligungsantrag steht unter Punkt 2,weitere Personen in meinem Haushalt,wäre doch 1,oder muss ich mich mitzählen.also 2??

Du selber bist 0.
Denn wie dort steht "weitere Personen in deinem Haushalt". Neben dir kann die Zahl also nur 1 oder höher sein, wenn du alleine in einer BG bist, jedoch 0.

Die Frage ist, mit wem bist du in deiner Bedarfsgemeinschaft?
Wohnst du vll. zur Untermiete? Dein Haushalt ist immer nur DEINE Bedarfsgemeinschaft. Wenn du als WG wohnst und alleine bist, wäre die Zahl ebenfalls 0.

"Weitere Personen" heißt, außer dir. Es muss nur dein Mann eingetragen werden.