Wehrpflicht bei Umzug in die Schweiz?

5 Antworten

Die Wehrpflicht besteht in der Schweiz. Sie wurde bisher nicht abgesetzt und wird es wohl auch in nächster Zeit nicht, daher musst du Militärdienst oder Zivildienst oder falls du untauglich bist Zivilschutz leisten.


ToasterToast 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 16:14

Okay, Dankeschön

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MG Art 1 Grundsatz (Militärgesetz, Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950010/index.html

1 Jeder Schweizer ist militärdienstpflichtig.

2 Der Schutzdienst, der zivile Ersatzdienst und die Ersatzabgabepflicht werden in besonderen Bundesgesetzen geregelt.

Kommt darauf an, wie lange Du im Ausland warst (MG Art. 4 Auslandschweizer)

Wer sich länger als sechs Jahre ununterbrochen im Ausland aufgehalten hat und von der Armee nichtbenötigt wird, wird bei der Rückkehr in die Schweiz nur noch auf Gesuch hin in die Armee eingeteilt.

Sofern Du weniger lang im Ausland warst aber Doppelbürger bist und dort Militärdienst geleistet hast (MG Art. 5 Doppelbürger)

1 Schweizer, die das Bürgerrecht eines andern Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllt oder Ersatzleistungen erbracht haben,
sind in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig. Der Bundesrat kann
Ausnahmen vorsehen.

2 Vorbehalten bleiben die Meldepflicht und die Ersatzpflicht.

Ansonsten gilt (MG Art 13 Altersgrenzen für die Militärdienstpflicht)

Die Militärdienstpflicht dauert:
a. für Angehörige der Mannschaft und Unteroffiziere,... bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 30. Altersjahr vollenden, oder, wenn sie ihre Ausbildungsdienstpflicht (Art. 42) bis dahin nicht vollständig erfüllt haben, längstens bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden;

WPEG Art. 31 Dauer der Ersatzpflicht (Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19590129/index.html

1 Die Ersatzpflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 20. Altersjahr vollendet.

2 Sie dauert:
a. für nicht in einer Formation der Armee eingeteilte und nicht der Zivildienstpflicht unterstehende Wehrpflichtige bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 30. Altersjahr vollenden;
b. für in einer Formation der Armee eingeteilte oder der Zivildienstpflicht unterstehende Wehrpflichtige längstens bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.


ToasterToast 
Beitragsersteller
 07.10.2016, 02:49

Vielen dank für die Antwort

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Hast du den Schweizer Pass? Falls Nein, wirst du sicher nicht zum Militär verpflichtet.

Wie es allenfalls mit Geld aussieht, kann ich aber nicht sagen.

Aber keine Sorge, ohne Schweizer Pass auch kein Schweizer Militär.

Und die Wehrpflicht wurde auch nicht abgeschaft, es wird zur Zeit soagr darüber nachgedacht, dass auch Frauen dazu verpflichtet werden können. Aber dies ist halt so eine Idee und wird sicher ncoh ein Weilchen dauern bis eine Entscheidung kommt.


ToasterToast 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 22:00

Schweizer Pass hab ich, ja. Wo genau liegt da aber der Sinn? Ich meine wenn man ihn hat muss man zum Militär und wenn nicht dann darf man so rein? (Tut mir Leid wenn das so klingt als beschuldige ich divh dass du keine Ahnung hast, so soll es nicht klingen ^^`)

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Wibicho  08.10.2016, 13:03
@ToasterToast

Ich meine, jemand ohne Schweizer Pass wird auch nicht ins Schweizer Militär eingezogen / verpflichtet.

Dann kommt noch dazu, dass es eine gewisse Alterbeschränkung gibt, wo man noch (z.B. in die RS) gehen muss.

Ich war in der Schweizer Armme und da gab es niemand ohne Schweizer Pass. Auch bei solchen die Doppelbürger sind, kann es Ausnahmen geben.

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Die Frage ist zwar alt, aber vielleicht für andere auch heute noch relevant.

Ich war bzw. bin in einer ähnlichen Situation: Deutscher ohne Wehrdienst, der in die Schweiz zieht, bei mir sind allerdings beide Staatsbürgerschaften vorhanden. Ich habe mit einem freundlichen Mann von der Schweizer Armee gesprochen, der mir gesagt hat, dass es hierfür ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt, durch das Deutsche, die in die Schweiz ziehen, keinen Militärdienst leisten müssen. Das Ganze hat er mir dann auch noch schriftlich gegeben. Wie es scheint, muss man dann allerdings eine Wehrpflichtersatzabgabe leisten (siehe Ende der Mail).

Hier die Mail von @vtg.admin.ch:

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Vorbemerkung:

Trotz der in Deutschland zwischenzeitlich sistierten Wehrpflicht, bleibt das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland (s. Beilage) über die Wehrpflicht der Doppelbürger/Doppelstaater unverändert in Kraft

1. Art. 3 legt die Grundsätze fest.

Der Doppelbürger (Dobü) braucht seine Wehrpflicht nur gegenüber einem der Vertragsstaaten zu erfüllen. Dobü aus D und CH leisten ihren Dienst in dem Land, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben (1.1.des Jahres, in dem der Dobü 18 wird/wurde).

2. Wahlrecht: (Info für Sie z.K. der guten Ordnung halber)

Nach Art. 4 des Abkommens zwischen D und der CH haben Dobü ein Wahlrecht, das mit Vollendung des 19. Altersjahres erlischt.

Schlussfolgerung:

Momentan gilt für Dobü D-CH, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben/hatten und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der CH nehmen bzw. als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren (und nicht für die CH optierten), Folgendes:

Sie müssen eine Bescheinigung über den Stand der Leistung der Wehrpflicht (Anlage 2) beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Siegburg beantragen via folgende anonyme E-mailadresse

BAPersBwVI1.2WE@bundeswehr.org

Dieses Dokument senden Sie nach Ihrer Wohnsitznahme zusammen mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument (jeweils Kopien) an das örtlich zuständige kantonale Kreiskommando (Kr Kdo; Adressen s. nachfolgend), das die Ersterfassung tätigen wird, Sie werden entsprechend mit einem Fragebogen angeschrieben

https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/dienstleistende/adressen-kant-militaerbehoerden/kant-militaerbehoerde-so.html

Sofern die Angaben korrekt und vollständig sind, werden Sie von der Militärdienstpflicht in der Schweiz mit Verfügung durch unsere Dienststelle befreit werden.  

Betreffend Wehrpflichtersatzabgabe* erfolgt der Entscheid durch die zuständige kantonale Behörde, hier noch die Adressen:

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/wehrpflichtersatzabgabe/fachinformationen/links.html

----------------------------------------- Ende der Mail

Zur Wehrpflichtersatzabgabe schreibt der Kanton Zürich folgendes:

Die Ersatzabgabe wird auf dem gesamten Reineinkommen (In- und Ausland) erhoben, sie beträgt 3% des taxpflichtigen Einkommens, mindestens jedoch Fr. 400.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hallo

wir haben sehr wohl noch immer Wehrpflicht. wenn du unter (fast sicher) 28 Jahren bist, musst du zahlen oder Dienst absolvieren. Die Abgabe beträgt 3% des Einkommens bis zum 30. Lebensjahr. Ich meine aber, dass dies nur wirksam wird wenn du unter 28 bis, da dich ansonsten die Armee sowieso abweisen würde.

Gruess us de ostschwiiz 


ToasterToast 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 16:15

Okay, vielen dank für die Antwort :) Gruß zurück :)

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