Wegen Provokation zugeschlagen
Hallo, Ich habe Dienstag einem Jungen eine Faust auf die linke Wang gegeben, er hat mich angezeigt, ich hatte schon über 3-4 Monate streit mit ihm weil er hinter meinem Rücken Lügen erzählt und mich beleidigt hat an diesem Tag hat er es wieder getan ein freund kam zu mir und hat mich erzählt er hat dies das gesagt ich bin zu ihm hin und habe ihn zur rede gestellt warum er hinter meinem rücken solchen sch...(Sorry) erzählt er hatte mir gesagt das er nichts erzählt hätte (es war nicht das erste mal das ich ihn zur rede gestellt hatte und er hatt frech gelogen) und in diesem habe ich überreagiert und habe ihm eine Rein gehauen ... Kein Mensch kann sowas auf längere zeit ertragen und dann kam es halt zum Knall..ich habe mich sofort wieder zusammen gerissen wo ich gesehen habe das er sich nicht wehrt
Nun habe ich eine anzeige wegen "Schwerer Körperverletzung am laufen Er hat ya eine mit schuld ...ich weiß schlagen ist keine Lösung aber ich habe in dem Momment keinen anderen Ausweg gesehen...Was für eine Strafe erwartet mich da?
12 Antworten
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Hier schreiben ziemlich viele Leute ziemlich viel Unsinn, man könnte auch große Schixe sagen.
Ich habe das ja teilweise direkt beantwortet, daher zuerst nur zu deiner Frage.
Ob das jetzt gefährliche oder einfache Körperverletzung war, entscheidet der Richter. Das mit der "Mitschuld" wird dir der Richter dann genauer erklären, ich würde es eher sein lassen, so zu argumentieren, ist aber deine Sache.
An die Oberschlauen hier: Was verhandelt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft, nicht der Anzeigende. Was verurteilt wird, entscheidet der Richter, der kann sich, muss sich nicht an die Vorgaben der Staatsanwaltschaft halten.
Weiterhin sollten einige sich über die verschiedenen Arten von Körperverletzungen informieren. D.h., sieh müssen es natürlich nicht, dann sollten sie hier aber keinen Unsinn schreiben.
Leider erwähnst du nicht, ob das deine erste Vorstellung am Jugendgericht sein wird, oder deine 21., davon 15 ebenfalls wg. Körperverletzung.
Das ist nämlich für das Strafmaß nicht ganz unwichtig. Im ersten Fall wirst du ganz sicher mit ein paar Arbeitsstunden zu rechnen haben.
Ach, der dir hier gegebene Ratschlag, ihn nach der Verhandlung noch mal richtig aufzumischen, könnte dich schon direkt in geschlossene Räume führen.
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Das ist gut für dich, dann wirst du relativ "billig" wegkommen.
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Und was noch wichtig ist:Wenn die Sache vor Gericht kommt,dann sei auch dem Richter gegenüber ehrlich.Und achte auf deine Wortwahl,insbesondere darauf wie du über den Geschädigten sprichst.Also keine Sätze wie:"Das hat er doch verdient" oder "Der hat doch selbst schuld".Du wirst als Angeklagter auch das letzte Wort (nicht zu verwechseln mit dem Plädoyer des Verteidigers und des Staatsanwalts) vor der Urteilsberatung haben.Ich denke,das ist beim Jugendgericht nicht anders.Achte auch hier ganz genau darauf,was du sagst.Ein einfaches "Es tut mir leid,ich will es nicht wieder tun" wäre wohl am besten.Denn auch das letzte Wort des Angeklagten wird bei der Wahl des Strafmaßes gewertet.
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Das ist laut deiner Schilderung nie und nimmer eine schwere Körperverletzung, oder hast du ihn dauerhaft entstellt?
Für eine einfache Köperverletzung kann es eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geben , wirds aber bei einem einfachen Schlag kaum geben. Maßgeblich ist auch dein Alter, ich nehme Mal an du fällst noch unter Jugendstrafrecht. Sofern du bisher noch nicht Straffällig geworden bist und dich einsichtig zeigst ( und du unter jugenstraffrecht fällst), wirds wohl auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen.
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Das wäre wiederum eine gefährliche Körperverletzung, wenn Schäden bleiben.
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Es gibt ja zwei Möglichkeiten, warum hier keine einfache Körperverletzung angeklagt wird:
Bei einer einfachen Körperverletzung kann der Geschädigte die Anzeige zurückziehen, z.B. wenn er dazu "überredet" wird. Dann muss die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse vorbringen. Das wollten die vielleicht einfach vermeiden, auch wenn im Endeffekt "nur" eine einfache Körperverletzung dabei herauskommt.
Habe ich nicht gelesen, er hätte ihm das Jochbein gebrochen? Das kann mitunter nicht ohne sein. http://www.chirurgie-portal.de/mkg-chirurgie/jochbeinbruch-operation.html
Das muss ja nicht vorsätzlich gewesen sein, das nehme ich ihm sicher ab, der Richter wohl auch. Fahrlässig war es aber auf jeden Fall.
Hier ist nicht die Absicht relevant, sondern die Folgen.
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geh doch zum Anwalt und mach eine Gegen-anzeige.
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Es gibt keine "Gegen-Anzeige." Er könnte ihn anzeigen wg. weil er hinter meinem Rücken Lügen erzählt und mich beleidigt hat
Das ist aber Pipifax gegenüber einer Körperverletzung und muss bewiesen werden, ist etwas schwieriger, als wenn einem die Knochen gebrochen werden.
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Widersprüchliche Aussagen und Du weisst nicht, wer Recht hat. Sicher ist nur, dass Du im Unrecht bist. Und eine Mitschuld haben wohl manche bei Dir schon von Geburt an.
Das wird meine erste Vorstellung sein