Hallo,
ich wurde vor 3 Wochen bei der polizeiärztlichen Untersuchung aufgrund von fehlendem Sehvermögen ohne Korrektur als polizeidienstuntauglich eingestuft.
"unzureichendes Sehvermögen bds. ohne Korrektur"
Ich musste schon im Februar einen augenärztlichen Befundbericht einreichen. Die Sehstärke ohne Brille betrug dort 30 %. (Man brauch min. 30 % wenn man über 20 ist) ich konnte also im Auswahlverfahren weiter machen.
Ich habe dann auf die Ablehnung Widerspruch eingelegt und bin nochmal zu einem anderen Augenarzt, der mir wieder 30% beiderseits bestätigt hat. Bei beiden Augenärzten wurde der Sehtest ebenfalls wie bei der Polizei mit Landoltringen durchgeführt.
Ich wurde daraufhin nochmal zum Sehtest der Polizei eingeladen und wurde nun wieder als polizeidienstuntauglich eingestuft, aber diesmal nur auf dem linken Auge.
"unzureichendes Sehvermögen ohne Korrektur links."
Diesmal hab ich es mit dem linken Auge nicht auf 30% geschafft.
Macht eine Klage hier Sinn und würde ich damit durchkommen? Ich habe von zwei Augenärzten den Bescheid das meine Sehkraft bei 30% liegt die Polizei ist der Meinung das diese nur bei 25% liegt, erst auf beiden Augen jetzt nur auf dem linken.
Den Sehtest bei der Polizei führen nicht mal Ärzte durch sondern normale Mitarbeiter.