Wegen drei Monate ummelden?
Folgende Situation:
Meine Tochter möchte mit ihrem Freund zusammenziehen.
Sie sind seit 3 Jahren zusammen und hatten bis jetzt 3 Stunden auseinander gewohnt.
Sie hat eine eigene, sehr kleine Wohnung hier. Ihr Freund hat seine Wohnung dort gekündigt, und ist letzte Woche aus seiner Wohnung ausgezogen. Seine Möbel hat er erstmal bei uns in der Garage untergestellt. Am 1. Oktober beginnt er seine neue Arbeit hier.
In 2,5 Monaten ziehen sie zusammen in eine andere, größere Wohnung. Der Mietvertrag wird morgen unterschrieben.
Wie ist das jetzt mit der Ummelderei? Muss er wegen den paar Wochen sich erst bei meiner Tochter anmelden und dann wieder ummelden?
Was für Lösungen gibt es noch?
LG Cariin
2 Antworten
Ob das nun Sinn hat oder nicht nach dem Gesetz MUSS man sich nach einem Umzug innerhalb der 14 tägigen Umeldefrist wieder anmelden.
Wenn diese 14 Tage überschritten werden kann es tatsächlich ein Bußgeld geben weil es eine Ordnungswidrigkeit ist. Ausnahmen gibt es nur wenn man vom Ausland nach Deutschland umzieht.
Mal angenommen sie täte das nicht. Damit wäre sie im Grunde Wohnungslos. Sollte ihr etwas passieren und auf dem Ausweis steht die alte Adresse, oder ist bzw. dort noch gemeldet, hilft das keinem.
Dann kann z.B die Post nicht zugestellt werden. Sie geht dann häufig mit dem Vermerk "Unbekannt verzogen" an den Empfänger zurückgeschickt.
Von daher, auch wenn's wirklich blöd ist muss sie sich Umelden ob sie nun will oder nicht. Allerdings, ich habe das selbst mal völlig vergessen. Habe zwar einen Nachsendeauftrag bei der Post gestellt mehr aber auch nicht. Als ich mich dann Umgemeldet habe ist nichts passiert.
würde sich wegen 9 Wochen kaum lohnen sich an und um zu melden sehe da keinen Sinn drin.
ich wurde da noch nie nach gefragt .. habe dann gesagt ich habe vorher bei meinen Eltern gewohnt.. wichtig ist nur das die Post ankommt
Ja eben. Aber überall lese ich, innerhalb 14 Tagen muss man sich ummelden. Oder kann man bei seiner alten Adresse angemeldet bleiben auch wenn man da nicht mehr zur Miete wohnt?