Wegen drei Monate ummelden?

2 Antworten

Ob das nun Sinn hat oder nicht nach dem Gesetz MUSS man sich nach einem Umzug innerhalb der 14 tägigen Umeldefrist wieder anmelden.

Wenn diese 14 Tage überschritten werden kann es tatsächlich ein Bußgeld geben weil es eine Ordnungswidrigkeit ist. Ausnahmen gibt es nur wenn man vom Ausland nach Deutschland umzieht.

Mal angenommen sie täte das nicht. Damit wäre sie im Grunde Wohnungslos. Sollte ihr etwas passieren und auf dem Ausweis steht die alte Adresse, oder ist bzw. dort noch gemeldet, hilft das keinem.

Dann kann z.B die Post nicht zugestellt werden. Sie geht dann häufig mit dem Vermerk "Unbekannt verzogen" an den Empfänger zurückgeschickt.

Von daher, auch wenn's wirklich blöd ist muss sie sich Umelden ob sie nun will oder nicht. Allerdings, ich habe das selbst mal völlig vergessen. Habe zwar einen Nachsendeauftrag bei der Post gestellt mehr aber auch nicht. Als ich mich dann Umgemeldet habe ist nichts passiert.

würde sich wegen 9 Wochen kaum lohnen sich an und um zu melden sehe da keinen Sinn drin.


Cariin 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 18:51

Ja eben. Aber überall lese ich, innerhalb 14 Tagen muss man sich ummelden. Oder kann man bei seiner alten Adresse angemeldet bleiben auch wenn man da nicht mehr zur Miete wohnt?

HesslerITCon  29.09.2024, 18:53
@Cariin

ich wurde da noch nie nach gefragt .. habe dann gesagt ich habe vorher bei meinen Eltern gewohnt.. wichtig ist nur das die Post ankommt