WBS Mietwohnung Gehalt?

4 Antworten

Es gilt die Vergangenheit.

Dann wird bei Erfüllung ein WBS mit 12 monatiger Güktigkeit ausgestellt. Dann muss dieser Antrag neu gestellt werden zur Verlängerung und dann kommen die Abrechnungen dazu, die aktuell noch in der Zukunft liegen.


hahnmaya 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 08:52

Weil ich verdiene im 3. Lehrjahr ab August 2024 mehr...muss ja auch meinen Ausbildungsvertrag abgeben. Könnte das zum Problem werden?

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hahnmaya 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 08:56
@Wiesel

Also für den nächsten WBS?

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hahnmaya 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 08:27

Also gebe ich wenn ich den Antrag heute abgebe, die Lohnbescheinigungen von August 2023- Juli 2024 ab?

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Wiesel  09.08.2024, 08:50
@hahnmaya

Oder Vormant, falls die aktuelle nicht nicht vorliegt

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Natürlich spielt der Verdienst eine Rolle :)

Er ist für die Gewährung des WBS maßgebend.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn Du den Antrag im August stellst und die Abrechnung für August noch nicht vorliegt, dann 12 Monate Abrechnungen vor dem Monat der Antragstellung.

Ist der WBS - einmal bewilligt und ihr bekommt eine Wohnung innerhalb von 12 Monaten des Bewilligungszeitraums, also würdet dann schon in der Wohnung wohnen, muss kein neuer Antrag gestellt werden, dann spielt es keine Rolle was ihr an Einkommen erzielt.

Es gibt aber in einigen Bundesländern eine Abgabe für Fehlbelegung, wenn dann jemand der in einer Sozialwohnung lebt über der Grenze für einen WBA - verdient.

Da musst Du im Internet einmal nachsehen ob das in deinem Bundesland der Fall wäre, ihr müsstest also auf keinen Fall aus der Wohnung wieder ausziehen, solltet ihr dann einmal mehr Einkommen haben, könnte dann nur passieren das ihr da etwas zuzahlen müsstet.

Die Verwaltung sieht mit den Gehaltsabrechnungen nur deinen bisherigen Verdienst. Beim nächsten Antrag in 12 Monaten wird dies dann neu bewertet.


hahnmaya 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 08:26

Also gebe ich wenn ich den Antrag heute abgebe, die Lohnbescheinigungen von August 2023- Juli 2024 ab?

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