WBA ausfüllen?

3 Antworten

Wenn der WBA - nur für dich ist, dann musst du ja min. schon 25 sein und deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) in der Wohnung der Eltern bilden.

Dann hast du ja auch schon einmal einen Hauptantrag ausgefüllt, also musst du ja wissen was du da für Angaben gemacht hast und die trägst du jetzt wieder ein, sollte sich nichts geändert haben.

Was die Personen angeht, gibst du die an die auch in der Wohnung wohnen, nur zu deiner BG - gehören Vater, Mutter und Bruder nicht.

Für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete gibst du das an, was du auch tatsächlich nachweislich dafür an deine Eltern zahlen musst, sollten das also diese 200 € sein, dann gibst du natürlich die an.

Zu 1:
Es ist egal, wem die Wohnung gehört. Die Frage lautet wie viele insgesamt in der Wohnung/dem Haus leben, in der/dem du wohnst. In deinem Fall wären das Vater, Mutter, Bruder und du, also 4 Personen.

Zu 2:
Wenn du eine alleinige Bedarfsgemeinschaft bildest, also nur du allein auf dem Jobcenter-Bescheid drauf stehst, sind auch nur deine Einnahmen relevant. Bildet ihr alle eine Bedarfsgemeinschaft, muss von jedem einzelnen das Einkommen angegeben und nachgewiesen werden.

Zu 3:
Du schreibst einfach, dass du 200 Euro anteilig bezahlst. Du musst doch mal einen Hauptantrag ausgefüllt haben, wenn du jetzt einen WBA ausfüllen musst. Da musstest du doch auch Angaben zur Miete, etc. machen?

Ggf. wird dich das Jobcenter noch einmal auffordern, die Anlage HG (Haushaltsgemeinschaft) auszufüllen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du Teil der BG mit Deinen Eltern bist, brauchst Du eigentlich gar keinen WBA zu stellen. Das ist dann Sache Deiner Eltern.

Es sei denn, Du hast die ALG 2 - Leistungen ursprünglich beantragt.

Die Angaben müssen sich je auf die Person beziehen, die an der Stelle im Antrag gemeint ist.

Zu 3.: wenn Du jeden Monat 200 € "Miete" zahlst, dann natürlich das eintragen.