Wasserzähler: wer tauscht ihn aus?

4 Antworten

Wenn dein Vermieter Eigentümer des Zählers in deiner Wohnung ist (nicht von Ista, Techem gemietet), ist er verantwortlich, dass rechtzeitig der Wechsel efolgt. Eichfrist KWZ 6 Jahre, WWZ 5. Es zählen nur noch volle Jahre. Auf/an dem Zähler ist eine Banderole mit Jahresangabe des letzten Wechsels. Wenn dort also 2020 steht, ist 2026 der nächste Wechsel fällig (KWZ).

Verfristete Zählwerke sind nicht mehr zur Verbrauchsermittlung zulässig.

Irgendjemand wird dafür die Rechnung bekommen haben. Sollte der Vermieter sein. Ich bekomme Rechnungen für den Zählertausch in meinen Objekten vom jeweiligen Versorger, da steht dann auch der jeweilige Zählerstand bei Ausbau mit drauf.


meinfragerei 
Beitragsersteller
 04.01.2023, 14:39

Mein Vermieter war überrascht von dem Zähleraustausch und somit auch von der negativen Differenz des Wasserverbrauchs ; )

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HolgieXX  04.01.2023, 15:41
@meinfragerei

Ist das Objekt zwischenzeitlich mal verkauft worden, sprich ist der jetzige Vermieter schon immer Eigentümer gewesen?

Ansonsten kann man davon nicht viel halten. Es ist Sache des Vermieters den Verbrauch abzurechnen.

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Ist das der Hauptwasserzähler des Hauses, also an der Stelle, wo die Leitung ins Haus kommt? Dann war es jemand vom Wasserversorger, z. B. die Gemeine.

Wenn es aber ein Wohnungswasserzähler ist, dann war es wohl jemand von der Abrechnungsfirma. In der Regel steht auf dem Zähler drauf, von wem er ist.

Stell doch mal ein Foto rein.


meinfragerei 
Beitragsersteller
 04.01.2023, 14:38

Stimmt, war bisher nicht auf die Idee gekommen – während des "Austauschs" mit meinem Vermieter –, die Firma anzuschreiben, die auf dem Aufkleber genannt ist ...

Mal abwarten, ob ich von dort Antwort bekomme.

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bwhoch2  04.01.2023, 14:40
@meinfragerei

Der Vermieter wird doch wissen, mit wem er einen Vertrag zur Verteilung der Kosten für Heizung und Wasser hat. Diese Firma hat dann auch alle Zählerstände gespeichert und wird diese wohl korrekt in der Abrechnung verwenden.

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Da es sich hier offenbar um einen Zähler nur für das Mietbereich handelt, unterliegt dieser Zähler hinsichtlich der Abrechnung der Heizkostenverordnung.

Für Kostenumlage nach der Heizkostenverordnung ist der Gebäudeeigentümer verantwortlich.

Der Hauseigentümer hat die Möglichkeit, diese Aufgaben der Hausverwaltung, einer Heizkostenverteilfirma oder einem anderen Dritten vertraglich zu übertragen.

Dieser Messgerätebetreiber ist für den Austausch der Messgeräte verantwortlich.

Wann das Messgerät in Verkehr gebracht wurde, ist aus der Beschriftung auf dem Zähler ersichtlich.

Wasszähler dürfen 6 Jahre im rechtsgeschäftlichen Verkehr Anwendung finden.

Wasserzähler lassen sich nicht zurücksetzen, diese können nur kumulieren.

Dein erster Ansprechpartner ist also der Hauseigentümer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung