Wasserschlauch Küche kaputt wer ist geschädigt?
Hallo,
kürzlich ist über Nacht ein Loch in einem an der Wand montiertem Wasserschlauch (Spüle & Spülmaschine) entstanden. Kann ich bei meiner Haftpflicht angeben, dass der Eigentümer (Vermieter) geschädigt ist und somit die Kosten, die der Vermieter nun bei mir einholen will geltend machen?
Danke !
1 Antwort
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Zuständig ist die Gebäudeversicherung des Vermieters. Für eventuelle Regressforderungen dieser ist deine Privathaftpflicht zuständig. Der solltest du den Fall melden.