Was zählt zu "(Lichtbild)Ausweis"?
Perso, Führerschein aber z.B. auch eine Krankenkassen Karte mit eben diesem Lichtbild?
(Kontext: Gestern Kontrolle im Cafè - zu meinem digitalen Impfnachweis meine K.K. Karte vorgelegt, mit Bild und Namen - lange Diskussion über zulässig oder nicht)
Weiss es jemand genau?
Danke
5 Antworten
Sollte gesetzlich geregelt sein, dass man zum Impfnachweis ein Ausweis oder Pass vorgelegt werden muss, kann man die KK nicht dafür benutzen.
Sollte aber zB einfach nur geregelt sein, dass die Identität festgestellt werden muss, ist es egal saß man dafür akzeptiert. Dann kann das Café dafür auch die KK akzeptieren. Wo bin ich aber abraten.
Einen ANSPRUCH hast du darauf aber nicht.
Ein Lichtbildausweis ist ein Dokument mit Lichtbild - das kann alles mögliche sein.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein Personalausweis, Führerschein oder Reisepass
Daneben gibt es noch "vergleichbare Lichtbildausweise" (als Ersatz für einen amtlichen Lichtbildausweis) - z. B. Schülerausweis, Krankenkassenkarte
In Gaststätten etc. muß ein amtlicher oder "vergleichbarer" Lichbildausweis zur Identifizierung vorgezeigt werden.
Viele Gastwirte etc. und die Beschäftigten sind aber völlig verunsichert und wollen nichts falsch machen; daher sollte man sich nicht aufregen, wenn eine KK-Karte nicht ausreicht.
Mit etwas Überlegung könnte man aber auf den Gedanken kommen, den Personalausweis mitzunehmen - dann gibt es auch niemals Probleme...
OK, also alles ist möglich. Ermessensspielraum bzw. allgemeine Verunsicherung bei den Wirten ist für diese sicher unschön.
Aber nein, ich hab mich sicher nicht aufgeregt. Tat mir ja auch leid. Hab als Mädel ja auch meistens meine Handtasche mit ALLEM dabei. Nur eben gestern für den kurzen Trip umme Ecke eben grad ma nicht (siehe weiter unten).
Aber Danke für deine Überlegungen
Der Führerschein und die KV-Karte sind keine amtlichen Identitätsnachweise.
In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion.
damit dürfte ein amtlicher Ausweis gemeint sein, das ist der Personalausweis.
Auch ein Führerschein und ein Reisepass sind amtliche Ausweise.
Allerdings erfüllt man mit dem Führerschein als Ausweisdokument nicht die allg. Ausweispflicht.
Nur Personalausweis und Reisepass. Du benötigst eines von beiden.
Anmerkung: Ich habe (vor der 3G-Pflicht) meinen Reisepass nicht immer mit mir herumgetragen. Als ich unterwegs Zeuge einer (leichten) Straftat war und von der Polizei vor Ort gehört wurde, habe ich mich, mangels etwas anderem, mit meinem Behindertenausweis identifiziert, der genügte den Polizisten auch. Aber im Sinne deiner Frage sind es nur die beiden genannten.
Der Ausweis und der Reisepass sind allerdings die einzigen Dokumente mit denen man die allg. Ausweispflicht erfüllt.
Wenn es gesetzlich nicht vorgegeben ist, entscheidet jeder selbst was er als Identitätsnachweis akzeptiert.
Dokumente wie der Führerschein, der Ausweis oder ein Pass bietet da aber die höchste Sicherheit.