Was zählt alles zu Handelsbriefen?

2 Antworten

Ein Handelsgeschäft ist betroffen, wenn ein Schriftstück seine Vorbereitung, seinen Abschluß, seine Durchführung oder seine Rückgängigmachung zum Gegenstand hat. Zu den empfangenen Handelsbriefen gehören insbesondere

  • Aufträge, einschließlich Änderungen und Ergänzungen,
  • Auftragsbestätigungen,
  • Versandanzeigen,
  • Lieferscheine,
  • Frachtbriefe,
  • Rechnungen und
  • Zahlungsbelege sowie
  • alle gegenseitigen schriftlichen Vereinbarungen (Verträge).

entnommen aus http://www.wer-weiss-was.de/existenzgruendung/handelsbriefe-was-genau-ist-das


000myownlive000 
Beitragsersteller
 17.12.2014, 20:24

und die muss ich dann nur 6 Jahre aufheben? Oder? ;D

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Die Aufbewahrungsfrist von Handelsbriefen beträgt sechs Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB) und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist (§ 257 Abs. 5 HGB). Das gilt auch entsprechend für die anderen Kommunikationsformen.

entnommen aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrief