Was zählt alles zu Handelsbriefen?
Ich weiß das Angebot eines Kunden dazu zählt aber was gibt's da noch so?
2 Antworten
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Ein Handelsgeschäft ist betroffen, wenn ein Schriftstück seine Vorbereitung, seinen Abschluß, seine Durchführung oder seine Rückgängigmachung zum Gegenstand hat. Zu den empfangenen Handelsbriefen gehören insbesondere
- Aufträge, einschließlich Änderungen und Ergänzungen,
- Auftragsbestätigungen,
- Versandanzeigen,
- Lieferscheine,
- Frachtbriefe,
- Rechnungen und
- Zahlungsbelege sowie
- alle gegenseitigen schriftlichen Vereinbarungen (Verträge).
entnommen aus http://www.wer-weiss-was.de/existenzgruendung/handelsbriefe-was-genau-ist-das
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und die muss ich dann nur 6 Jahre aufheben? Oder? ;D
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Die Aufbewahrungsfrist von Handelsbriefen beträgt sechs Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB) und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in welchem der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden ist (§ 257 Abs. 5 HGB). Das gilt auch entsprechend für die anderen Kommunikationsformen.
entnommen aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrief
und die muss ich dann nur 6 Jahre aufheben? Oder? ;D